3. Wie wollen sie in Sachsen zivilgesellschaftliches Engagement in Vereinsstrukturen und Initiativen fördern? Welche Elemente direkter Demokratie wollen sie einführen oder –da wo sie schon bestehen – die Zugangshürden absenken?

19. August 2019

CDU: Wir setzen uns für eine Verfassungsänderung ein, welche die im Freistaat Sachsen verfügbare Volksgesetzgebung durch einen Volkseinwand gegen vom Landtag beschlossene Gesetze ergänzt. Die Bürgerinnen und Bürger sollten das letzte Wort haben können. Der Freistaat fördert heute bereits in nicht unerheblichem Umfang das bürgerschaftliche Engagement in seiner Vielfalt – sei es im Sportverein, bei Maßnahmen des gesellschaftlichen Zusammenhaltes oder im Chor. Beispielsweise stehen für das Landesprogramm „Wir für Sachsen“ jeweils 11 Millionen Euro zur Förderung des Ehrenamts aus dem Haushalt des Sozialministeriums zur Verfügung. Wir werden dieses erfolgreiche Programm fortführen und ausdehnen. Weiterhin planen wir unter anderem bürokratische Hindernisse bei der Ausübung des Ehrenamtes zu verringern und Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu erweitern. Dazu gründen wir eine Stiftung Ehrenamt Sachsen. Sie wird der zentrale Ansprechpartner für Engagierte, die Fragen zur Förderung und Fortbildung, Vernetzung und Zusammenarbeit haben.

Für die Zeit zwischen der Schule und dem Beginn des Studiums oder der Ausbildung schaffen wir einen flexiblen Dienst, der zwischen einem Monat und drei Monaten dauern kann: Den Sachsen-Sommer. Jugendliche können sich einen Einsatzort bei einer gemeinnützigen oder sozialen Einrichtung suchen und für eine Arbeit zwischen ein und drei Monaten erhalten sie über die Stiftung Ehrenamt Sachsen eine monatliche Anerkennung von 200 Euro. Wir werden für dieses Angebot 5.000 Stipendien schaffen.

DIE LINKE: Das Ziel, die Elemente der Volksgesetzgebung in Sachsen zu beleben und die Hürden abzusenken, nimmt in unserer Partei einen breiten Raum innerhalb und außerhalb parlamentarischer Arbeit ein. Zum einen ist dies im Programm der Partei DIE LINKE und im Wahlprogramm der sächsischen LINKEN nachzulesen. Im Rahmen unserer parlamentarischen Arbeit haben wir in der vergangenen 6. Legislatur des Sächsischen Landtages parlamentarische Initiativen zur Direkten Demokratie ein-gebracht. Hier ist der gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Gesetzentwurf „Gesetz zur Stärkung der direkten Demokratie im Freistaat Sachsen“ (Drs 6/1088) hervorzuheben. In diesem fordern wir,

  • dass den Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat Sachsen die Möglichkeit eingeräumt wird, dass sich der Landtag im Rahmen seiner Entscheidungszuständigkeit mittels eines Volksantrages auch mit Gegenständen der politischen Willensbildung befasst;
  • dass das Quorum zur Einreichung eines Volksantrages auf 35.000 Unterstützungsunterschriften herabgesetzt wird, jedoch nicht mehr als ein Prozent der Stimmberechtigten;
  • dass das Quorum zur Einreichung eines Volksbegehrens deutlich auf 175.000 Unterstützungsunterschriften herabgesetzt wird, jedoch nicht mehr als fünf Prozent der Stimmberechtigten;
  • dass die Frist für die Behandlung eines veröffentlichten Volks-antrages durch den Landtag von sechs auf vier Monate verkürzt wird;
  • dass es dem Landtag ermöglicht wird, das Inkrafttreten eines von ihm angenommenen Gesetzes einem Volksentscheid zu überantworten sowie
  • den bisher nur in der Geschäftsordnung des Landtages enthaltenen Grundsatz der öffentlichen Beratung von Volksanträgen im Plenum des Landtages sowie in dessen Ausschüssen sowie das Recht auf Anhörung der Vertreter*innen der Antragsteller*innen in den Ausschüssen des Landtages, in die der Volksantrag zur Beratung überwiesen ist, in der Verfassung zu verankern.

Unser Engagement zur Stärkung der direkten Demokratie im Freistaat Sachsen werden wir auch in der kommenden 7. Legislaturperiode mit großem Nachdruck fortsetzen. Siehe auch die Antwort auf Frage 4.

GRÜNE: Wir setzen uns für die Fortsetzung des Landesprogramms „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ ein und begrüßen aktuelle Entwicklungen, wie die nunmehr mögliche dreijährige Projektförderung oder die Fokussierung auf Maßnahmen gegen Antisemitismus. Die in der Förderrichtlinie definierte Entgeltobergrenze (maximale Vergütung in Höhe der Vergütungsgruppe E 9 gemäß des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TvöD)) lehnen wir strikt ab und wollen stattdessen die Entgeltgruppe E9 als Mindestvergütung in der Förderrichtlinie festschreiben. Misstrauen in jene, die sich jeden Tag für ein demokratischeres Sachsen einsetzen, wird es mit uns nicht geben, weder in Form einer Extremismusklausel, noch durch eine Überprüfung von Demokratieprojekten durch den Verfassungsschutz. Überdies setzen wir uns für eine finanzielle Aufstockung der Mittel für das Landesprogramm ein. Langjährige, erfolgreiche Projektträger sollen ausgegliedert und über einen gesonderten Haushaltstitel institutionell gefördert werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für einen grundlegenden politischen Kulturwandel, eine Politik umfassender Teilhabe und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Die Menschen im Freistaat Sachsen müssen die Erfahrungen machen, dass sich gesellschaftliches Engagement lohnt, das mit Eigeninitiative Sachen angestoßen und Veränderungen herbeigeführt werden können. Es wäre toll, wenn z.B. aus der Initiative zum längeren gemeinsamen Lernen ein Gesetz würde, was gilt. Solche positiven Erfahren mit der Demokratie wünschen wir uns für viele Menschen in Sachsen.

Wir wollen die Hürden für Volksanträge und Volksbegehren deutlich senken. Das Quorum zur Erreichung eines Volksbegehrens wollen wir auf fünf Prozent herabsetzen. Für einen Volksantrag sollen künftig 35.000 Unterstützungsunterschriften ausreichen. Sachsens Bürger*innen sollen künftig auch die Möglichkeit haben, einen Volksentscheid gegen ein vom Landtag verabschiedetes Gesetz auf den Weg zu bringen oder ein Volksbegehren zu übergeordneten Planungsverfahren durchzuführen. Auch auf der kommunalen Ebene wollen wir die Quoren für einen erfolgreichen Bürger*innenentscheid absenken und die Beteiligungsmöglichkeiten z.B. bei Planungen oder dem Haushalt deutlich ausweiten. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist Transparenz. Wir fordern daher auch ein Transparenzgesetz, das den Rechtsanspruch der Bürger*innen auf staatliche Information garantiert.

FDP: Die Vereine und Initiativen wissen am besten, wie sie ihre Ziele erreichen möchten. Wir wollen daher bürokratische Hürden senken, die die tägliche Arbeit einschränken. Wir fordern eine umfassende Stärkung der Bürgerbeteiligung. Wir wollen hier nur Stichpunkte aufzählen: Absenkung des Wahlalters auf 16, Reduzierung der gesetzlichen Quoren, Erleichterung bei den Unterstützungsunterschriften, Stärkung des Petitionsrechtes (u.a.).

DIE PARTEI: Wiederum sind wir für wählbar. Wählen ist nämlich toll!

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