Bericht von der 2. Landeskonferenz 2026

12. September 2026

Am 12. September 2026 fand in Leipzig die Mitgliederversammlung der VVN-BdA Sachsen e.V. statt. Nach der Konstituierung der Versammlung berichtete die Sprecherin Kerstin Köditz über die Arbeit des Landesvorstandes und informierte über aktuelle Entwicklungen aus dem Bundesausschuss. Auch die aktuelle politische Situation sowie die Ergebnisse der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt waren Gegenstand der Diskussion.

Im Anschluss erfolgte die Nachwahl in den Landesvorstand. Bis zu den regulären Vorstandswahlen im Jahr 2027 wird der Landesvorstand künftig durch ein weiteres Mitglied aus dem Regionalverband Hoyerswerda unterstützt.

Ein weiterer Schwerpunkt der Versammlung war die Erinnerung an den Spanischen Bürgerkrieg und die Internationalen Brigaden. In einem Inputreferat wurde die Geschichte der Spanienkämpferinnen und Spanienkämpfer beleuchtet und durch persönliche Erfahrungsberichte der Anwesenden ergänzt.

Im Anschluss an die Versammlung gedachten die Teilnehmenden des Spanienkämpfers Arno Nitzsche an der nach ihm benannten Straße. Das Gedenken stand dabei stellvertretend für die Erinnerung an alle Kämpferinnen und Kämpfer, die sich dem Faschismus entgegenstellten.

Antifaschismus bleibt gemeinnützig!

1. September 2026

Am 01 September 2026 veröffentlichte die VVN-BdA ein Statment zur aktuellenKampagne zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit gegen unsere Bundesvereinigung.

Im Folgenden dokumentieren wir das Statement:

Berliner Finanzamt reagiert auf rechte Kampagne gegen die VVN-BdA und droht mit Entzug der Gemeinnützigkeit

Das Berliner Finanzamt für Körperschaften I fordert von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschist*innen (VVN-BdA) eine vorzeitige Abgabe der Steuererklärung für die Jahre 2024 und 2025 und droht damit, ihr die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Begründet wird dieser Schritt damit, „dass auch die aktuelle Kampagne zum AfD-Verbot sowie die damit im Zusammenhang stehenden Aktivitäten der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) e.V. deren Gemeinnützigkeit gefährden kann.“

Das ist ein Angriff auf die demokratische Zivilgesellschaft. Für uns ist klar: Engagement gegen die im Kern faschistische AfD ist gemeinnützig – mehr noch: ein AfD-Verbot ist notwendig, um Demokratie und die Achtung der Menschenrechte zu bewahren! Mit dieser Forderung befinden wir uns in guter Gesellschaft von mehr als 1.000 Juristinnen und Juristen, die sich damit Anfang August zu Wort gemeldet haben.

Dieser Angriff kommt, nachdem der rechtskonservative Jura-Professor Boehme-Neßler (SPD-Mitglied und AfD-Apologet) „die Berliner Finanzverwaltung“ unter Stefan Evers bereits im Juni aufgefordert hatte, die Prüfung unserer Gemeinnützigkeit zu veranlassen und anschließend verschiedene extrem rechte Medien von Apollo News über die Junge Freiheit bis Nius und zuletzt die rechtskonservative WELT dies aufgegriffen haben. Das Berliner Finanzamt macht sich nun zum Erfüllungsgehilfen mehrerer Medien im Umfeld der AfD.

Wir sind dem Erbe der Widerstandskämpfer*innen und Verfolgten des Nazi-Regimes verpflichtet, die unsere Vereinigung 1947 gegründet haben. Das „Nie wieder!“ für das sie zeitlebens standen, verpflichtet uns zum entschiedenen Handeln gegen die AfD – denn sie tritt das geistige und politische Erbe der damaligen Täter*innen an. Sie steht für eine Politik, die die Freiheit und Unversehrtheit aller – in erster Linie jedoch aufgrund von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Behinderung diskriminierter Menschen und ihrer politischen Gegner*innen – bedroht. Sie ist eine Gefahr für die Demokratie, wie zuletzt das umfangreiche und interdisziplinär erarbeitete Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zeigte. Ihr gegenüber kann es keine Neutralität geben.

Die VVN-BdA war bereits wenige Jahre nach ihrer Gründung massiven Repressionen ausgesetzt. Die frühe Bundesrepublik versuchte mehrfach die VVN zu verbieten. In der DDR wurde unsere Vereinigung 1953 zwangsaufgelöst. 2019 wurde schon einmal versucht, uns die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Auch dank einer breiten gesellschaftlichen Solidarität gelang es uns, zu belegen, dass die Gründe dafür haltlos waren und die Gemeinnützigkeit im Widerspruchsverfahren zurückzuerlangen.

Die Forderung, faschistische Parteien zu verbieten, gehört für uns zu den notwendigen Lehren aus dem deutschen Faschismus.  2007 starteten wir die Kampagne „nonpd – NPD-Verbot jetzt!“, bei der sich 175.000 Menschen der Forderung nach dem Verbot der damaligen NPD (heute „Die Heimat“) stark machten. Das war nie ein Grund, unsere Gemeinnützigkeit infrage zu stellen. Der Unterschied zwischen NPD und AfD besteht in erster Linie darin, dass die AfD aktuell wesentlich bedeutender und somit gefährlicher ist, als es die NPD je wurde.

Die Verteidigung der Demokratie und der Menschenwürde bedarf einer lebendigen und kämpferischen Zivilgesellschaft. Dieses Engagement muss gemeinnützig bleiben!

Diese Forderung erheben wir auch in unserer aktuell gestarteten Petition auf Campact:

https://weact.campact.de/petitions/antifaschismus-muss-gemeinnutzig-bleiben

Hintergrundmaterial gibt es hier: https://vvn-bda.de/hintergrundinformationen-gemeinnuetzigkeit/

Ankündigung: Zweite Landeskonferenz 2026

25. August 2026

Sie findet am 12. September 2026 von 10.00 bis 12.00 Uhr in Leipzig statt.

Im Anschluss, ab 13.00 Uhr findet mit Friedrich Burschel (Historiker, Politikwissenschaftler und Journalist) und Tabitha Potthoff (Soziologin, Aktivistin bei Widersetzen) die Veranstaltung „‚Antifa, ja klar!‘ – Zur Faschisierung in Deutschland und wie wir handlungsfähig bleiben“ der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Gesellschaftsanalyse und politische Bildung e.V. statt.

Der Tag endet mit einem Gedenken an den Spanienkämpfer Arno Nitzsche in der Leipziger Arno-Nitzsche-Straße.

Politischer Liederabend zum Spanienkrieg 1936–1939

22. August 2026

75 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention: Es geht nicht um „Flüchtlingskrise“, es geht um „Menschen in Not“!

9. August 2026

Aus dem wöchentlichen Newsletter der Fédération Internationale des Résistants – Association antifasciste (FIR) vom 7. August 2026:

Letzte Woche war erneut zu erleben, wie das Thema „Flüchtlingskrise“ die europäischen Medien und Regierungen beschäftigte. Durch gezielte Propaganda wurden mehrere zehntausend zumeist junge Menschen dazu veranlasst, die mehrfach gesicherten Außengrenzen der Europäischen Union im Gebiet Ceuta unter Lebensgefahr zu überwinden mit der Hoffnung, dadurch ein Aufenthaltsrecht in der EU zu bekommen. Von Anfang an war klar, dass mit dieser Maßnahme insbesondere die spanische Regierung, die im Frühjahr dieses Jahres durch die Legalisierung von tausenden illegalen Migranten eine humane Lösung des Problems gefunden hat, unter Druck gesetzt werden sollte. 

Italien kündigte an, für Menschen aus Spanien das Schengen-Abkommen auszusetzen, andere europäische Regierungen forderten unter dem Applaus der Rechtsparteien schärfere Abwehrmaßnahmen zur Abschottung der „Festung Europa“.

In keiner der offiziellen Stellungnahmen war zu lesen, dass eben in dieser Woche vor 75 Jahren die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) der Vereinten Nationen am 28. Juli 1951 unterzeichnet worden war. Dieses „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ sollte eine Grundlage für den weltweiten Schutz von Menschen sein, die vor Verfolgung fliehen mussten. Zwar dauerte es noch bis 1954, bis die GFK in Kraft trat. Und tatsächlich gilt sie erst seit 1967 für alle Geflüchteten weltweit. Damals wurde mit einem Zusatzprotokoll die zeitliche und räumliche Beschränkung des Geltungsbereichs aufgehoben. 149 der 195 bekannten Staaten sind heute Vertragsparteien der Konvention, ihres Zusatzprotokolls von 1967 oder von beidem. Das Übereinkommen bildet auch die Rechtsgrundlage für die Institution des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge, das UNHCR.

In diesem Zusammenhang erinnern wir an die wichtigsten Bestimmungen der GFK: Menschen muss von einem Land, in dem sie Schutz vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, sozialer Gruppe oder politischer Überzeugung suchen, ein Aufenthaltsrecht gewährt werden. Zweitens beinhaltet das Übereinkommen das sogenannte Non-Refoulement-Prinzip. Es ist verboten, Menschen in ein Land zurückzuschicken, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit bedroht ist. Drittens haben Geflüchtete laut GFK in ihrem Aufnahmeland einen Anspruch auf Arbeit, Bildung, Gesundheitsversorgung und Religionsfreiheit.

Das UNHCR ist für die Umsetzung und Einhaltung zuständig, jedoch haben sich die Bedingungen massiv verschlechtert. Medien berichten, die USA erwäge einen Rückzug aus dem UN-Flüchtlingshilfswerk. Schon jetzt werden die Mittel massiv gekürzt. 2025 trugen die USA noch knapp ein Viertel der rund 3,8 Milliarden Dollar (3,3 Milliarden Euro)für das UNHCR. Bis Ende Juni 2026 lag der US-Anteil an den gegebenen Mitteln nur noch bei etwa vier Prozent der Gesamtsumme. Das ist weniger als etwa Schweden oder Deutschland beigetragen haben. Gleichzeitig hört man aus europäischen Regierungen Stimmen, dass die Genfer Konvention angesichts weltweit besonders vieler Geflüchteter nicht mehr „zeitgemäß“ sei und überarbeitet werden müsse. Die Europäische Union hat mit dem „Gemeinsamen Europäischen Asylsystem“ (Geas) bereits deutlich gemacht, wie sie grundsätzlich das historische Schutzversprechen, keinen Menschen mehr rechtlos zu stellen, aufhebt. Trotzdem hat sich – angesichts der politischen Abhängigkeiten – das UNHCR bereit erklärt, mit der EU zu kooperieren bei der Formulierung von Migrationsabkommen, bei denen es um Rückführungen und andere Aktionen an der Grenze geht. Dazu gehören selbst Lager für Flüchtlinge in Drittstaaten, wie z.B. Libyen, in die Asylsuchende aus dem Mittelmeerraum transportiert werden.

Angesichts der großen Flüchtlingsbewegungen in der Welt plädieren demokratische Juristen, Menschenrechtsgruppen, Hilfsorganisationen und Sozialverbände seit vielen Jahren dafür, den Flüchtlingsschutz über die Definition von „politischer Verfolgung“ hinaus zu erweitern. Heutige Fluchtursachen sind neben politischer und gesellschaftlicher Repression besonders Vernichtung der Lebensgrundlagen durch Klimaveränderung und ökonomische Ausplünderung, ethnische Vertreibungen und kriegerische Konflikte. Gerade die Zahl der bewaffneten Konflikte nimmt immer weiter zu und so auch die Zahl Kriegsflüchtlinge. Lag ihre Zahl vor zehn Jahren weltweit noch bei 65 Millionen, so sind aktuell fast 120 Millionen Menschen auf der Flucht. Ihnen zu helfen bleibt die Aufgabe des UNHCR.

Die FIR als „Botschafter des Friedens“ der Vereinten Nationen unterstützt diese wichtige UN-Institution gegen alle Versuche, ihre verdienstvolle Arbeit für Menschen in Not zu schmälern. 

Fédération Internationale des Résistants (FIR) – Association Antifasciste

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