Antifaschismus bleibt gemeinnützig!

1. September 2026

Am 01 September 2026 veröffentlichte die VVN-BdA ein Statment zur aktuellenKampagne zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit gegen unsere Bundesvereinigung.

Im Folgenden dokumentieren wir das Statement:

Berliner Finanzamt reagiert auf rechte Kampagne gegen die VVN-BdA und droht mit Entzug der Gemeinnützigkeit

Das Berliner Finanzamt für Körperschaften I fordert von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschist*innen (VVN-BdA) eine vorzeitige Abgabe der Steuererklärung für die Jahre 2024 und 2025 und droht damit, ihr die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Begründet wird dieser Schritt damit, „dass auch die aktuelle Kampagne zum AfD-Verbot sowie die damit im Zusammenhang stehenden Aktivitäten der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) e.V. deren Gemeinnützigkeit gefährden kann.“

Das ist ein Angriff auf die demokratische Zivilgesellschaft. Für uns ist klar: Engagement gegen die im Kern faschistische AfD ist gemeinnützig – mehr noch: ein AfD-Verbot ist notwendig, um Demokratie und die Achtung der Menschenrechte zu bewahren! Mit dieser Forderung befinden wir uns in guter Gesellschaft von mehr als 1.000 Juristinnen und Juristen, die sich damit Anfang August zu Wort gemeldet haben.

Dieser Angriff kommt, nachdem der rechtskonservative Jura-Professor Boehme-Neßler (SPD-Mitglied und AfD-Apologet) „die Berliner Finanzverwaltung“ unter Stefan Evers bereits im Juni aufgefordert hatte, die Prüfung unserer Gemeinnützigkeit zu veranlassen und anschließend verschiedene extrem rechte Medien von Apollo News über die Junge Freiheit bis Nius und zuletzt die rechtskonservative WELT dies aufgegriffen haben. Das Berliner Finanzamt macht sich nun zum Erfüllungsgehilfen mehrerer Medien im Umfeld der AfD.

Wir sind dem Erbe der Widerstandskämpfer*innen und Verfolgten des Nazi-Regimes verpflichtet, die unsere Vereinigung 1947 gegründet haben. Das „Nie wieder!“ für das sie zeitlebens standen, verpflichtet uns zum entschiedenen Handeln gegen die AfD – denn sie tritt das geistige und politische Erbe der damaligen Täter*innen an. Sie steht für eine Politik, die die Freiheit und Unversehrtheit aller – in erster Linie jedoch aufgrund von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Behinderung diskriminierter Menschen und ihrer politischen Gegner*innen – bedroht. Sie ist eine Gefahr für die Demokratie, wie zuletzt das umfangreiche und interdisziplinär erarbeitete Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zeigte. Ihr gegenüber kann es keine Neutralität geben.

Die VVN-BdA war bereits wenige Jahre nach ihrer Gründung massiven Repressionen ausgesetzt. Die frühe Bundesrepublik versuchte mehrfach die VVN zu verbieten. In der DDR wurde unsere Vereinigung 1953 zwangsaufgelöst. 2019 wurde schon einmal versucht, uns die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Auch dank einer breiten gesellschaftlichen Solidarität gelang es uns, zu belegen, dass die Gründe dafür haltlos waren und die Gemeinnützigkeit im Widerspruchsverfahren zurückzuerlangen.

Die Forderung, faschistische Parteien zu verbieten, gehört für uns zu den notwendigen Lehren aus dem deutschen Faschismus.  2007 starteten wir die Kampagne „nonpd – NPD-Verbot jetzt!“, bei der sich 175.000 Menschen der Forderung nach dem Verbot der damaligen NPD (heute „Die Heimat“) stark machten. Das war nie ein Grund, unsere Gemeinnützigkeit infrage zu stellen. Der Unterschied zwischen NPD und AfD besteht in erster Linie darin, dass die AfD aktuell wesentlich bedeutender und somit gefährlicher ist, als es die NPD je wurde.

Die Verteidigung der Demokratie und der Menschenwürde bedarf einer lebendigen und kämpferischen Zivilgesellschaft. Dieses Engagement muss gemeinnützig bleiben!

Diese Forderung erheben wir auch in unserer aktuell gestarteten Petition auf Campact:

https://weact.campact.de/petitions/antifaschismus-muss-gemeinnutzig-bleiben

Hintergrundmaterial gibt es hier: https://vvn-bda.de/hintergrundinformationen-gemeinnuetzigkeit/

Ankündigung: Zweite Landeskonferenz 2026

25. August 2026

Sie findet am 12. September 2026 von 10.00 bis 12.00 Uhr in Leipzig statt.

Im Anschluss, ab 13.00 Uhr findet mit Friedrich Burschel (Historiker, Politikwissenschaftler und Journalist) und Tabitha Potthoff (Soziologin, Aktivistin bei Widersetzen) die Veranstaltung „‚Antifa, ja klar!‘ – Zur Faschisierung in Deutschland und wie wir handlungsfähig bleiben“ der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Gesellschaftsanalyse und politische Bildung e.V. statt.

Der Tag endet mit einem Gedenken an den Spanienkämpfer Arno Nitzsche in der Leipziger Arno-Nitzsche-Straße.

75 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention: Es geht nicht um „Flüchtlingskrise“, es geht um „Menschen in Not“!

9. August 2026

Aus dem wöchentlichen Newsletter der Fédération Internationale des Résistants – Association antifasciste (FIR) vom 7. August 2026:

Letzte Woche war erneut zu erleben, wie das Thema „Flüchtlingskrise“ die europäischen Medien und Regierungen beschäftigte. Durch gezielte Propaganda wurden mehrere zehntausend zumeist junge Menschen dazu veranlasst, die mehrfach gesicherten Außengrenzen der Europäischen Union im Gebiet Ceuta unter Lebensgefahr zu überwinden mit der Hoffnung, dadurch ein Aufenthaltsrecht in der EU zu bekommen. Von Anfang an war klar, dass mit dieser Maßnahme insbesondere die spanische Regierung, die im Frühjahr dieses Jahres durch die Legalisierung von tausenden illegalen Migranten eine humane Lösung des Problems gefunden hat, unter Druck gesetzt werden sollte. 

Italien kündigte an, für Menschen aus Spanien das Schengen-Abkommen auszusetzen, andere europäische Regierungen forderten unter dem Applaus der Rechtsparteien schärfere Abwehrmaßnahmen zur Abschottung der „Festung Europa“.

In keiner der offiziellen Stellungnahmen war zu lesen, dass eben in dieser Woche vor 75 Jahren die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) der Vereinten Nationen am 28. Juli 1951 unterzeichnet worden war. Dieses „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ sollte eine Grundlage für den weltweiten Schutz von Menschen sein, die vor Verfolgung fliehen mussten. Zwar dauerte es noch bis 1954, bis die GFK in Kraft trat. Und tatsächlich gilt sie erst seit 1967 für alle Geflüchteten weltweit. Damals wurde mit einem Zusatzprotokoll die zeitliche und räumliche Beschränkung des Geltungsbereichs aufgehoben. 149 der 195 bekannten Staaten sind heute Vertragsparteien der Konvention, ihres Zusatzprotokolls von 1967 oder von beidem. Das Übereinkommen bildet auch die Rechtsgrundlage für die Institution des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge, das UNHCR.

In diesem Zusammenhang erinnern wir an die wichtigsten Bestimmungen der GFK: Menschen muss von einem Land, in dem sie Schutz vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, sozialer Gruppe oder politischer Überzeugung suchen, ein Aufenthaltsrecht gewährt werden. Zweitens beinhaltet das Übereinkommen das sogenannte Non-Refoulement-Prinzip. Es ist verboten, Menschen in ein Land zurückzuschicken, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit bedroht ist. Drittens haben Geflüchtete laut GFK in ihrem Aufnahmeland einen Anspruch auf Arbeit, Bildung, Gesundheitsversorgung und Religionsfreiheit.

Das UNHCR ist für die Umsetzung und Einhaltung zuständig, jedoch haben sich die Bedingungen massiv verschlechtert. Medien berichten, die USA erwäge einen Rückzug aus dem UN-Flüchtlingshilfswerk. Schon jetzt werden die Mittel massiv gekürzt. 2025 trugen die USA noch knapp ein Viertel der rund 3,8 Milliarden Dollar (3,3 Milliarden Euro)für das UNHCR. Bis Ende Juni 2026 lag der US-Anteil an den gegebenen Mitteln nur noch bei etwa vier Prozent der Gesamtsumme. Das ist weniger als etwa Schweden oder Deutschland beigetragen haben. Gleichzeitig hört man aus europäischen Regierungen Stimmen, dass die Genfer Konvention angesichts weltweit besonders vieler Geflüchteter nicht mehr „zeitgemäß“ sei und überarbeitet werden müsse. Die Europäische Union hat mit dem „Gemeinsamen Europäischen Asylsystem“ (Geas) bereits deutlich gemacht, wie sie grundsätzlich das historische Schutzversprechen, keinen Menschen mehr rechtlos zu stellen, aufhebt. Trotzdem hat sich – angesichts der politischen Abhängigkeiten – das UNHCR bereit erklärt, mit der EU zu kooperieren bei der Formulierung von Migrationsabkommen, bei denen es um Rückführungen und andere Aktionen an der Grenze geht. Dazu gehören selbst Lager für Flüchtlinge in Drittstaaten, wie z.B. Libyen, in die Asylsuchende aus dem Mittelmeerraum transportiert werden.

Angesichts der großen Flüchtlingsbewegungen in der Welt plädieren demokratische Juristen, Menschenrechtsgruppen, Hilfsorganisationen und Sozialverbände seit vielen Jahren dafür, den Flüchtlingsschutz über die Definition von „politischer Verfolgung“ hinaus zu erweitern. Heutige Fluchtursachen sind neben politischer und gesellschaftlicher Repression besonders Vernichtung der Lebensgrundlagen durch Klimaveränderung und ökonomische Ausplünderung, ethnische Vertreibungen und kriegerische Konflikte. Gerade die Zahl der bewaffneten Konflikte nimmt immer weiter zu und so auch die Zahl Kriegsflüchtlinge. Lag ihre Zahl vor zehn Jahren weltweit noch bei 65 Millionen, so sind aktuell fast 120 Millionen Menschen auf der Flucht. Ihnen zu helfen bleibt die Aufgabe des UNHCR.

Die FIR als „Botschafter des Friedens“ der Vereinten Nationen unterstützt diese wichtige UN-Institution gegen alle Versuche, ihre verdienstvolle Arbeit für Menschen in Not zu schmälern. 

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Vor 90 Jahren: Propaganda-Olympiade in Berlin

1. August 2026

Aus dem wöchentlichen Newsletter der Fédération Internationale des Résistants – Association antifasciste (FIR) vom 1. August 2026:

Schon im Altertum setzten die Mächtigen Sportereignisse zur Beruhigung der Beherrschten ein – „panem et circenses“ (Brot und Spiele) hieß der Slogan. Wie dieses Prinzip bis heute funktioniert, konnte man bei der Fußball-Weltmeisterschaft erleben, als während dieser Tage in den USA sich die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die Spiele und nicht auf die Regierungspolitik richtete. Gleichzeitig versuchte Präsident Trump durch seine Anwesenheit beim Finale, ein wenig „Glanz“ dieser Spiele auf sich scheinen zu lassen. 

Vor 90 Jahren vom 1. bis 16. August 1936, erlebte man im faschistischen Deutschland ebenfalls einen solchen Propaganda-Auftrieb bei den Olympischen Spielen in Berlin. Zwar war die Vergabe der Spiele an das Deutsche Reich bereits 1931 erfolgt, aber das faschistische Deutschland nutzte die – aus seiner Sicht – großartige Gelegenheit, sich als „friedlicher“ und „weltoffener“ Staat zu präsentieren, in dem Ruhe und Ordnung herrschte. 

Zur ideologischen Wirksamkeit dieser Spiele gehörte die Inszenierung des Images des NS-Regimes. Propagandaminister Joseph Goebbels wies die Presse an, nationalistische Töne in der Olympia-Berichterstattung zu mäßigen. Rassistische Kommentare über schwarze Sportlerinnen und Sportler seien zu vermeiden. Selbst der öffentliche Verkauf des antisemitischen Hetzblatts „Der Stürmer“ wurde während der Olympischen Spiele eingestellt. Vor den touristischen Orten in Bayern wurden die dort platzierten Schilder „Juden sind hier unerwünscht“ abmontiert, um keine Störung der beabsichtigten Bilder zuzulassen. 

Und tatsächlich war diese Vermittlung des öffentlichen Bildes des faschistischen Deutschlands erfolgreich. Mit 49 teilnehmenden Nationen und 3961 Athleten stellten die Olympischen Spiele in Berlin einen neuen Teilnehmerrekord auf. Nur die Sowjetunion sagte ihre Teilnahme an den Spielen aus politischen Gründen ab. Um diesen Eindruck auch deutschen „Volksgenossen“, die nicht in Garmisch oder Berlin anwesend sein konnten, zu präsentieren, wurde die Regisseurin Leni Riefenstahl mit der filmischen Dokumentation der Spiele beauftragt. Der zweiteilige Film „Olympia“ wurde nach den Spielen in fast allen deutschen Kinos gezeigt. 

Da bei den Spielen natürlich auch sportliche Leistungen über das Ansehen einer Nation entschieden, war das faschistische Deutschland bereit, selbst Sportler, die eigentlich außerhalb der „Volksgemeinschaft“ standen, zum „Ruhme Deutschlands“ antreten zu lassen – bevor sie anschließend wieder verfolgt und oftmals getötet wurden. Die Fechterin Helene Mayer, als „Halbjüdin“ denunziert, gehörte der deutschen Olympiamannschaft an und gewann eine Silbermedaille. Ein anderes Beispiel war Werner Seelenbinder, mehrfacher deutscher Meister im Ringen und Kommunist. Erst 1942 wurde er wegen antifaschistischem Widerstand verhaftet und 1944 im Zuchthaus Brandenburg enthauptet. 
Wir erinnern aber auch daran, dass die Olympischen Spiele in Deutschland zu einem Aufschwung des antifaschistischen Widerstandes führte. Die Rote Sport-Internationale und die Sozialistische Arbeitersport-Internationale riefen zu einem Boykott der Spiele auf. Gleichzeitig nutzten Widerstandsgruppen im Exil die Gelegenheit, die zahlreichen Besucher aus dem Ausland mit z.T. mehrsprachigen Flugblättern über die Wirklichkeit im faschistischen Deutschland aufzuklären. Die Gestapo und der SS-Sicherheitsdienst registrierten in den Wochen vor den Spielen eine große Zahl illegaler Flugschriften. 
Ein besonders eindrucksvolles Material war eine „Übersichtskarte über die Konzentrationslager, Zuchthäuser und Gefängnisse in Deutschland“. Diese Landkarte mit mehr als 100 Haftstätten im Deutschen Reich wurde als Faltkarte in verschiedenen Fassungen verbreitet, unter anderem als Tarnschrift unter dem Titel „Lernen sie das schöne Deutschland kennen“. Bereits zuvor waren Kopien an ausländische Gäste und Sportler, die an der Olympiade teilnahmen, geschickt worden. Allein die schiere Zahl der Haftstätten des faschistischen Lagersystems, die auf der Zeitungsformat großen Karte verzeichnet waren, war für jeden Betrachter selbsterklärend. 

Mit dem Ende der Olympischen Spiele, der Abreise der Gäste aus aller Welt, wurde der Terror im faschistischen Deutschland wieder Alltag. Gegen die Idee des „olympischen Friedens“ wurde Ende 1936 der Vier-Jahres-Plan zur Kriegsfähigkeit beschlossen. Und so bleibt die Erinnerung an die Olympischen Spiele in Berlin 1936 weniger verbunden mit den schönen Bildern der Propaganda, sondern mit dem Ausblick auf den Zweiten Weltkrieg und damit verbunden der Massenverbrechen gegen die Menschheit. 

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Bürgerrechte oder Regierungsjustiz? – 250 Jahre US-Verfassung

4. Juli 2026

Aus dem wöchentlichen Newsletter der Fédération Internationale des Résistants – Association antifasciste (FIR) vom 3. Juli 2026:

Anfang dieser Woche mussten wir erfahren, dass acht amerikanische Bürgerrechtler, die gegen die rassistischen Ausschreitungen der ICE-Truppen protestiert hatten, zu 450 (in Worten: vierhundertfünfzig) Jahren Haft verurteilt wurden wegen vorgeblichem „Mordversuch“ und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Es ist bezeichnend, dass die Mainstream-Medien bei ihren Artikeln zum 250. Jahrestag der amerikanischer Verfassung dieses Skandalurteil nur am Rande ansprechen. Wir als FIR erinnern auch an diesen Jahrestag – aber aus einer anderen Perspektive.

Wir erinnern daran, dass die amerikanischen Streitkräfte ein wichtiger Bestandteil der Anti-Hitler-Koalition waren, die zur militärischen Zerschlagung der Nazi-Barbarei beigetragen haben. Dazu gehören insbesondere die Befreiung von Teilen Italiens im Sommer 1943 und das Ende der Mussolini-Herrschaft in Rom. Dazu gehört die späte Eröffnung der Zweiten Front im Sommer 1944 mit der Invasion in der Normandie, die endlich zur Entlastung der sowjetischen Streitkräfte an der Ostfront beitragen konnte. Und die Konferenz der Großen Drei von Jalta, an der für die USA Präsident Roosevelt teilnahm, schuf die Voraussetzungen einer europäischen Nachkriegsordnung, die erreichen sollte, dass es nie wieder Faschismus und nie wieder Krieg in Europa gebe. Die Gründung der Vereinten Nationen als neue internationale Friedensinstitution war ein weiteres Ergebnis dieser Zusammenarbeit.

Wir erinnern an die amerikanischen Antifaschisten, die – trotz Behinderung durch die US-Regierung – den Weg nach Spanien zur Verteidigung der Republik in den Reihen der Internationalen Brigaden als Abraham Lincoln Brigade gefunden haben. Deren Nachfahren sind bis heute mit der FIR verbunden.

Wir vergessen nicht, dass in den Jahren der NS-Verfolgung zahlreiche deutsche und andere Antifaschisten aus Europa politisches Exil in den USA bekamen, darunter die berühmten Schriftsteller Thomas Mann, Stefan Heym und Bertolt Brecht. Sie hatten während des Krieges die Möglichkeit, sich aktiv an der antifaschistischen Aufklärung der deutschen Bevölkerung zu beteiligen.

Wir vergessen aber auch nicht, wie diese antifaschistische Gemeinsamkeit durch die McCarthy-Ära zerstört wurde, Deutsche Antifaschisten wurden wegen „unamerikanischer Umtriebe“ aus dem Land vertrieben, andere wegen ihrer Überzeugung mit Berufsverboten z.B. in Hollywood und in anderen Bereichen belegt.

Wir vergessen nicht, dass die politische Führung der USA mit dem Eingreifen in den Krieg in Korea im Sommer 1950 einen dreijährigen Regionalkrieg unterstützt hat, für den bis heute nur ein „Waffenstillstand“ gilt. Ein Friedensabkommen ist über 70 Jahre danach nicht in Sicht.

Zur Geschichte der USA gehört die imperiale Monroe-Doktrin, die seit 200 Jahren jede US-Regierung ermächtigt, gegen die Regeln des Völkerrechtes ihre geopolitischen Interessen auf den amerikanischen Kontinenten auch militärisch durchzusetzen. Dass die militärische Führung der USA im Rahmender so genannten Kuba-Krise sogar bereit war, einen Atomkrieg zu riskieren, verdeutlicht die weltpolitische Bedrohung einer solchen „Politik der Stärke“, wie sie auch heute wieder von der US-Administration betrieben wird. Dass es nicht zur atomaren Katastrophe kam, lag an dem vernünftigen Handeln der UdSSR und des US-Präsidenten John F.Kennedy, der wenige Jahre später – angeblich von einem „Einzeltäter“ – erschossen wurde.

Die FIR und ihre Mitgliedsverbände waren über viele Jahre solidarisch mit den Opfern der US-Militärpolitik, insbesondere mit Vietnam, das durch die US-Luftwaffe nicht nur zerbombt, sondern wo mit Hilfe der US-Army ein diktatorisches Regime im Süden des Landes an der Macht gehalten wurde. Gemeinsam mit den Friedenskräften in den USA und weltweit feierte die FIR den Sieg des vietnamesischen Volkes im April 1975.

Und wir vergessen auch nicht, dass sich der erste Satz der Präambel der Verfassung: „Wir, das Volk der Vereinigten Staaten“ damals allein auf die Gesellschaft der Einwanderer bezog. Die indigenen Völker und die als Sklaven für die Plantagen in die USA verschleppten schwarzafrikanischen Menschen mussten noch Jahrhunderte um die Anerkennung ihrer Rechte kämpfen. Die FIR und ihre Mitgliedsverbände haben die Politik der Rassentrennung immer wieder kritisiert. Sie verfolgten die Aktivitäten der Bürgerrechtsbewegung z.B. mit der eindrucksvollen Rede von Martin Luther King („I had a dream“) mit großer Sympathie, beklagten aber auch dessen Ermordung im April 1968 durch einen rassistischen Anschlag.

Wenn wir die aktuelle Politik der US-Regierung innen- und außenpolitisch betrachten, wenn wir die Kriminalisierung der „Antifa“ als „Terroristen“ erleben, dann hat das mit der so viel beschworenen Verfassung (United States Constitution) und der „Bill of Rights“ nichts mehr zu tun. Nicht nur durch die Hetzjagden der ICE-Einheiten, auch die Verfolgung von politisch oppositionellen Kräften sind ein eklatanter Verstoß gegen die Grundrechte für alle in den USA lebenden Menschen. In diesem Sinne sind wir solidarisch mit allen Kräften der Zivilgesellschaft in den USA, die sich für die verfassungsmäßigen Freiheiten und Rechte einsetzen. Ihnen gilt unser Glückwunsch zum 250. Jubiläum der Verfassung.

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