5. Wie stehen sie zur Gemeinnützigkeit für Vereine und Organisationen wie attac, dem VVN-BdA u.a.?

19. August 2019

CDU: Die Gemeinnützigkeit von Vereinen ist eine entscheidende Voraussetzung, um steuerliche Vorteile o. ä. zu ERHALTEN. Um die Gemeinnützigkeit zu er- und zu behalten, gibt es klare gesetzliche Regelungen. Folgende Voraussetzungen müssen für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft erfüllt sein:

  1. Die Körperschaft muss gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
  2. Der Zweck muss selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgt werden.
  3. Alle Voraussetzungen der Steuerbegünstigung müssen aus der Satzung ersichtlich sein. Die Satzung muss auch die Art der Zweckverwirklichung angeben.
  4. Die Satzung muss eine Regelung enthalten, dass das Vermögen der Körperschaft bei Auflösung oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke auch zukünftig für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird (sog. Anfallklausel).
  5. Die tatsächliche Geschäftsführung muss der Satzung entsprechen (§ 59 Abgabenordnung).

Wenn diese Regeln beachtet werden, steht einer Gemeinnützigkeit nichts im Weg.

DIE LINKE: Wir vertreten den klaren Standpunkt, dass nur eine aktive Zivilgesellschaft Transparenz der Politik einfordern und Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am politischen Geschehen gewährleisten kann.

Wir sind unseinig darin, dass auch die Einflussnahme auf politische Willensbildung und die Gestaltung der öffentlichen Meinung gemeinnützige Zwecke erfüllt. Gerade in der heutigen Zeit sind solche Aktivitäten einer aktiven Zivilgesellschaft und von Vereinen wichtige denn je. Aus diesem Grund sehen wir die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac durch den V. Senatdes Bundesfinanzhofes sehr kritisch und setzen uns für eine Gemeinnützigkeit von Vereinen und Organisationen wie Attac oder der VVN-BdA u.a. ein.

GRÜNE: Uns ist die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von attac vollkommen unverständlich. Wir hoffen, dass diese Entscheidung gerichtlichnochmals überprüft wird. Im Übrigen sehen wir die Grundsätze der Selbstlosigkeit, der Ausschließlichkeit und der Unmittelbarkeit grundsätzlich als praktikable Kriterien zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen.

FDP:Dies ist eine bundesrechtliche Frage, zu der wir keine abgeschlossene Meinung haben.

DIE PARTEI: Sie ahnen es sicherlich schon: auch hier sind wir wiederum wählbar. Bedenken sollte Mensch allerdings auch von Nazis dominierte Schützenvereine sind gemeinnützig.

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