Jetzt Verbotsverfahren gegen die AfD in Gang bringen!

6. Mai 2025

Die Entscheidung war lange überfällig. Nun ist sie endlich getroffen und verkündet worden: das Bundesamt für Verfassungsschutz, also der Inlandsgeheimdienst, stuft die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein. Er vollzieht jetzt also das nach, was Wissenschaftler*innen unterschiedlicher Fachrichtungen immer wieder herausgearbeitet haben und was durch die tagtäglichen Äußerungen aus der AfD und das Handeln ihrer Funktionäre, Mandatsträger und Mitglieder immer wieder deutlich wird. Als VVN-BdA, als älteste und größte antifaschistische Organisation in der Bundesrepublik gehen wir noch einen Schritt weiter. Wir sehen in der AfD den parlamentarischen Arm des rechten Terrorismus. Die personellen Verstrickungen von Mitgliedern der AfD in terroristische Vereinigungen wie die „Sächsischen Separatisten“ und die „Gruppe Reuß“ belegen diese Einschätzung hinreichend.

Für uns steht deshalb fest, dass auf diese Einstufung der AfD schnellstmöglich die Beantragung eines Prüfverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgen muss. In diesem Zusammenhang ist es für uns nicht nachvollziehbar, wenn der amtierende Bundeskanzler Olaf Scholz kurz nach der Bekanntgabe dieser Einstufung erklärt, „ein Verbotsverfahren dürfe aber jetzt nicht überstürzt kommen“. Die Zeit des verantwortungslosen Zögerns muss vorbei sein. Wer unsere Demokratie tatsächlich schützen will, muss jetzt handeln. Ein notwendiger erster Schritt besteht darin, dass das umfangreiche Gutachten des Bundesamtes entgegen der bisherigen Absichten vollständig veröffentlicht wird. Die Bürger*innen haben ein Recht zu erfahren, auf welche inhaltlichen Fakten sich die Einstufung stützt.

Gerade bei uns in Sachsen ist immer wieder deutlich zu sehen, dass und wie die AfD versucht, die Demokratie auszuhöhlen. Das kann auch der Staatsregierung nicht entgangen sein. Wir fordern deshalb die Staatsregierung auf, im Bundesrat initiativ zu werden, damit dieser als dazu berechtigtes Organ einen Verbotsantrag gegen die AfD beschließt.