Korrektur nötig: Gemeinnützigkeit VVN-BdA Sachsen nicht geklärt

10. Dezember 2019

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Pressemitteilung
10.12.2019
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Korrektur nötig: Gemeinnützigkeit VVN-BdA Sachsen nicht geklärt

„In Reaktion auf den Entzug der Gemeinnützigkeit für den Bundesverband
VVN-BdA habe ich in einer Presseerklärung und auf Nachfragen erklärt,
dass dem VVN-BdA Sachsen e.V. die Gemeinnützigkeit für die Jahre
2016-2018 bereits zugestanden wurde. Diese Aussage war nicht korrekt und
beruhte auf einer Nachlässigkeit meinerseits. Ich muss sie daher hiermit
zurücknehmen und entschuldige mich für den Fehler!“ so Silvio Lang, 1.
Sprecher VVN-BdA Sachsen.

Zur Frage der Gemeinnützigkeit des Landesverbandes erklärt Lang weiter:
„Tatsächlich richtig ist, dass wir als VVN-BdA Sachsen e.V. fristgerecht
zum Juli 2019 eine Steuererklärung beim Finanzamt Dresden eingereicht
haben. Da ich danach keine gegenteilige Rückmeldung von der
Geschäftsleitung und dem Schatzmeister erhalten hatte, war ich ohne
nochmaliges Nachfragen davon ausgegangen, dass nach der zu erwartenden
Bearbeitungszeit ein entsprechender Steuerbescheid beim Verband
eingegangen war. Dem ist aber nicht so!
Hier liegt mein Versäumnis, mich vor einer öffentlichen Erklärung zur
Sachlage nicht über den aktuellen Stand informiert zu haben. Nach den
nun erschienen Veröffentlichungen wurde ich aber auf meinen Fehler
hingewiesen.“

In der Vergangenheit betrug die Bearbeitungszeit zwischen Einreichung
und Erhalt des Steuerbescheides mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit in
der Regel ca. 2 Monate.

„Tatsächlich warten wir also – ungewöhnlich lange – auf den
Steuerbescheid und damit auch auf die Erteilung der Gemeinnützigkeit.
Bislang gibt es aber auch keinerlei signalisierten Bedarf an weiteren
Erklärungen oder Unterlagen seitens des Finanzamtes. Wir gehen deshalb
und weil wir unsere Arbeit zweifelsfrei als gemeinnützig verstehen,
weiter davon aus, dass wir einen entsprechenden Bescheid erhalten
werden. Antifaschistische Arbeit, das Wachhalten der Erinnerung an die
NS-Verbrechen und der Kampf gegen jegliches Wiedererstarken rechter
Ideologien und ihrer Vertreter ist getragen vom Geist unseres
Grundgesetzes in Deutschland und dient immer dem Wohle aller Menschen in
diesem Land. Es als nicht gemeinnützig einzustufen, wie in Berlin
geschehen, bleibt hahnebüchen, gefährlich und ist mit nichts zu
rechtfertigen.“