Langjährige Forderung findet endlich Grundsatzbeschluss – Nun muss die Stiftung aber auch liefern!
16. Dezember 2023
„Wir begrüßen den Grundsatzbeschluss des Stiftungsrates, wonach die Gedenkstätte KZ Sachsenburg in Trägerschaft der Stiftung Sächsische Gedenkstätten übergehen soll, sobald sie eingerichtet ist. Als VVN-BdA fordern wir seit vielen Jahren, dass endlich den Aktiven vor Ort, insbesondere der LAG Sachsenburg, viel mehr Unterstützung beim Aufbau der Gedenkstätte geleistet und eine sichere Perspektive für die zukünftige Arbeit im Rahmen einer Gedenkstätte in Aussicht gestellt werden muss. Das sich der Stiftungsrat nun – längst überfällig – dazu bekennt, finden wir richtig.“ so Silvio Lang, 1. Sprecher der VVN-BdA Sachsen in Reaktion auf die Bekanntmachung zu Festlegung und Inhalten der Sitzung des Stiftungsrates Stiftung Sächsische Gedenkstätten (https://www.stsg.de/cms/stsg/aktuelles/stiftungsrat-der-stiftung-saechsische-gedenkstaetten-beschliesst-haushalt-2024).
Lang weiter:
„Für besonders begrüßenswert erachten wir die Festlegung des Stiftungsrates, bereits den Errichtungsprozess der Gedenkstätte eng zu begleiten. Wir hoffen, dass dies umgehend beginnt und dann kontinuierlich stattfindet.
Mit ihrem Beschluss hat die Stiftung sich nun aber auch selbst auferlegt, ihren Ansprüchen nachzukommen und die angekündigte Unterstützung tatsächlich zu leisten. Daran hat es in der Vergangenheit gehapert. Wir werden genau hinschauen, ob sich hier nun substantiell etwas ändert.
Aus unserer Sicht – diese Anmerkung darf nicht ausbleiben – erfolgt diese Festlegung zu spät und es ist viel wertvolle Zeit verschenkt worden. Die Geschichte und Bedeutung des frühen KZ Sachsenburg ist seit vielen Jahren bekannt, dennoch bekam die Errichtung einer entsprechenden Gedenkstätte auch bei den politischen Entscheidungsträgern im Freistaat Sachsen viel zu lange nicht die nötige Priorität. Schlimmer noch, man hat dem Verfall der Kommandantenvilla als zentralem Bestandteil für die Authentizität des Ortes lange zugesehen und letztendlich auch den bis heute nicht nachvollziehbaren Abriss nicht verhindert. Ein Stück Authentizität ist damit bereits unwiderbringlich verloren. Es bleibt zu hoffen, dass nun mit der Entscheidung des Stiftungsrates ein Stadium erreicht ist, das solche Fehlentwicklungen künftig verhindert.“