9. Wie bewerten Sie vor diesem Hintergrund den Verfassungsschutzbericht des Sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz für das Jahr 2018?

19. August 2019

CDU: Der Bericht 2018 des Sächsischen Verfassungsschutzes dient als ein Frühwarnsystem, um vor extremistischen Gefahren zur warnen und die zuständigen Behörden zu sensibilisieren. Ein solcher Bericht muss dabei alle extremistischen Gefahren in den Blick nehmen, dies tut der des Sächsischen Verfassungsschutzes 2018. Unsere Gesellschaft muss Extremisten klare Kante zeigen, damit den Feinden der Demokratie der Nährboden entzogen wird.

Der Bericht informiert über die verfassungsfeindlichen Entwicklungen in den Phänomenbereichen Rechts- und Linksextremismus, Reichsbürger und Selbstverwalter, Islamismus, sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug sowie über Spionageaktivitäten.

Vor dem Hintergrund der im Verfassungsschutzbericht skizzierten Gefährdungslage und der aufgezeigten Gefahren erachten wir es als Sächsische weiterhin für notwendig, das Sächsische Landesamt für Verfassungsschutz zu stärken.

DIE LINKE: siehe Antwort Frage 4.

GRÜNE: Wir GRÜNEN haben den Verfassungsschutzbericht 2018 kritisiert. Obwohl darin mehrfach betont wird, dass die Gefahr der zunehmenden Anschlussfähigkeit der extremen Rechten an das sogenannte bürgerliche Lager besteht, wurde die AfD im Verfassungsschutzbericht gerade mal als Gegner der autonomen Szene erwähnt. Ihre Funktion als Scharnier zwischen extremer Rechte und rechter Mitte wird offensichtlich ausgeblendet. Gleichzeitig werden die breiten Proteste des Bündnisses gegen das neue Polizeigesetz als Beispiel für die Anschlussfähigkeit linksextremer Strukturen in die sogenannte bürgerliche Mitte stigmatisiert.

Die gerade für die Kommunen wichtigen Themen wie die von Neonazis genutzte Immobilien und das getarnte Antreten von Neonazis, teilweise sogar der NPD, auf Bürgerlisten, spielen im Bericht keine Rolle. Wer solche Fehlstellen aufweist, hat seine Daseinsberechtigung verloren.

FDP: In dem Verfassungsschutzbericht soll die Öffentlichkeit über Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufgeklärt und informiert werden. Leider versuchen Extremisten regelmäßig unter dem Deckmantel des „Kümmerers“ ihre Ideen unterzubringen, sei es nun im Verein oder am Rande von Konzerten. Ob einzelne Formulierungen die Sachlage immer richtig treffen oder missverstanden werden können, steht dabei auf einem anderen Blatt.

DIE PARTEI: Sie fragen, wie wir einen verfassten Bericht unter Leitung eines Falschaussagen tätigenden, Ex-NSU-V-Mann-Führers und strammen Burschenschaftler bewerten? Der Bericht könnte, und da lehnen wir uns gern aus dem Fenster, mit dem Grundgesetz in der einen und dem Bierglas der Erkenntnis in der anderen Hand, tendenziös sein. Wenn Die PARTEI die Macht übernimmt, wird Gordian Meyer-Plath wohl um einen Schauprozess nicht drum rum kommen. Es sei denn, er ist bereits in Argentinien.

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8. Wie wollen Sie zukünftig solches Engagement fördern?

19. August 2019

CDU: Wie in der Beantwortung auf Frage 3 bereits erläutert, fördern wir ehrenamtliches Engagement auf vielfältige Weise. Das Programm „Wir für Sachsen“ ist hier erneut zu nennen. Daneben ist aber auch auf die Pauschalen in Höhe von 200.000 Euro zu verweisen, die alle Kreise und kreisfreien Städte erhalten, um das Ehrenamt vor Ort zu unterstützen.

DIE LINKE: Parlamentarisch und außerparlamentarisch setzt sich DIE LINKE für eine kontinuierliche Stärkung der von Ihnen dargestellten Vereine und Initiativen ein. Gerade mit unserem Antrag „Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ weiterentwickeln und neujustieren: Die extreme Rechte

zurückdrängen!“ (Drs 6/8448) haben wir die Aufgaben, wie wir sie sehen, festgeschrieben. Wir wollen den mit dem Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen“ geschaffenen Handlungsrahmen sicherstellen und erweitern. Wir gewährleisten neben der Wertschätzung des zivilgesellschaftlichen Engagements eine kontinuierliche materielle Absicherung.

GRÜNE: Wir verstehen die spezialisierten Beratungsstrukturen bspw. der mobilen Beratung oder der Opferberatung in Sachsen als unerlässlich für die Antidiskriminierungsarbeit und das Zurückdrängen des Rechtsextremismus in Sachsen. Wir setzen uns daher ein für eine dauerhafte, den Bedürfnissen angepasste Förderstruktur. Das schließt eine finanzielle Aufstockung der Mittel (bspw. für zusätzliche Berater*innen) ebenso ein wie die Fortsetzung der Förderung für den Fall, dass Bundesmittel aus dem Programm „Demokratie leben!“ gegebenenfalls nicht mehr zur Verfügung stehen.

Im Fokus der Präventionsarbeit steht dabei für uns die offensive Thematisierung bspw. extrem rechter Strukturen. Eine Bagatellisierung u.a. in Form von „Einzelfall“-Rhetorik oder einem „Wegducken“ liegt uns fern, vielmehr müssen sich zivilgesellschaftliche Akteur*innen der Unterstützung ihres wichtigen Engagements seitens staatlicher Strukturen gewiss sein können.

Grundsätzlich ist für die GRÜNE Partei Handlungsmaxime, dass die beste Prävention jene ist, die für ein funktionierendes Gemeinwesen – Infrastruktur, Bildungsangebote, soziale Absicherung usw. – sorgt und daher die Gefahr eines Abdriftens in vermeintlich einfache Lösungen minimiert. Das sächsische Aussteigerprogramm sehen wir daher kritisch, weil es ansetzt, wenn es eigentlich zu spät ist und unter hohem Mitteleinsatz wenig Wirkung erzielt.

FDP: Bereits in der Schule muss den Kindern und Jugendlichen aufgezeigt werden, dass das persönliche Engagement für unser Land wichtig ist. Die politische Bildung in den Schulen muss daher aufzeigen, welche Gefahren von Links- und Rechtsextremismus für unser Gemeinwesen ausgehen. Wir wollen Vereine vor unnötiger Bürokratie schützen, damit diese ihrer eigentlichen Tätigkeit nachgehen können.

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7. Welche Positionen vertritt Ihre Partei zu den benannten Gedenkstätten? Für welche weiteren Gedenkstätten im Bereich NS-Diktatur sehen Sie besonderen Handlungsbedarf?

19. August 2019

CDU: Sachsen hat zahlreiche Orte besonderer Geschichte des Gedenkens an die Verbrechen des 20. Jahrhunderts. Eine einseitige Bewertung auf den Bereich des Nationalsozialismus soll vermieden werden, da gerade in Sachsen in seiner Geschichte deutlich wird, dass Diktaturen ineinander übergehen und auch aus dieser Erkenntnis wichtige Schlüsse für die Demokratiebildung und Gedenkkultur geschlossen werden können und müssen. Deshalb ist die politische Bedeutung der Gedenkorte aus beiden deutschen Diktaturen hoch und

ungebrochen. Mit dem Sächsischen Gedenkstättengesetz als Regelwerk und den handelnden Institutionen, der Stiftung Sächsische Gedenkstätten und dem Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung, sind ausgezeichnete Grundlagen für eine systematische Untersuchung von Nationalsozialismus und Kommunismus sowie für das würdige Gedenken gelegt.

Um die Gedenkstättenarbeit noch stärker zu unterstützen, hat die CDU-Landtagsfraktion dazu beigetragen, die Mittel für die Stiftung im aktuellen Doppelhaushalt um rund 500 T€ und vier zusätzliche Stellen zu erhöhen.

DIE LINKE: DIE LINKE fordert die „Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft“ gemäß ihrer Aufgaben nach § 2 Absatz 1 des Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetzes (SächsGedenkStG) auf, darauf hinzuwirken, dass den Orten Colditz, (Burg) Hohnstein und Sachsenburg die erforderliche organisatorische, personelle, finanzielle und konzeptionelle Unterstützung gewährt wird, um auf dem Gelände der einstigen Frühen Konzentrationslager die noch vorhandenen baulichen Anlagen zu erhalten und die materiellen Zeugen zu sichern. Es sollen Gedenkstätten eingerichtet werden, die an das „System der frühen Konzentrationslager in Sachsen von 1933-1937“ und die Leiden sowie den Widerstand und die Solidarität unter den Lagerhäftlingen erinnern.

Die sog. „Frühen Konzentrationslager“ sind authentische Orte der Erinnerung an die NS-Verbrechen. Über Sachsen erstreckte sich, wie ei-ne jüngste, äußerst verdienstvolle Publikation feststellt, „ein sehr dichtes Netz von Lagern und Schutzhaftgefängnissen“ in „79 Kommunen mit insgesamt 110 Haftstätten“. „Bis Mitte 1937 waren in den Frühen Konzentrationslagern Sachsens mehr als 30.000 Häftlinge inhaftiert. (S. 252) „Die vier bedeutendsten befanden sich, laut Stiftung Sächsische Gedenkstätten, in Hohnstein, Sachsenburg, Colditz und Zwick-au-Osterstein“. Das „System der Frühen Konzentrationslager“ ist wissenschaftlich wenig erforscht und einer breiteren Öffentlichkeit un-bekannt. In der Gedenkpolitik des Freistaates spielen die Frühen Konzentrationslager lediglich eine untergeordnete Rolle, obwohl sie für die Formierungsphase der NS-Herrschaft von großer Bedeutung waren. Der Gedenkstätten-Rundbrief 3/2008 stellt auf S. 28 fest: „Die memoriale Markierung und die museale Erschließung der Orte ehemaliger früher Konzentrationslager in Sachsen ist nach wie vor unbefriedigend“. „Die vielerorts vergessene Geschichte dieser Lager in Erinnerung rufen“ und „zur weiteren Erforschung der Lager, zur lokalen Spurensuche und zur Neugestaltung der Gedenkstatten und Memoriale ermutigen“ war das Ziel einer von der Stiftung Sächsische Gedenk-stätten seinerzeit erarbeiteten Wanderausstellung. Seither ist nichts dergleichen mehr versucht worden. Das Vorhaben dürfte folglich als gescheitert zu betrachten sein. Trotz der enormen erinnerungspolitischen Bedeutung der Frühen Konzentrationslager in Sachsen drohen die baulichen Überreste und materiellen Zeugen an die Verbrechen des NS-Regimes zu verschwinden. Das Wenige, was zu deren Erhalt geschehen ist, ist engagierten Bürgerinnen und Bürgern zu verdanken.

DIE LINKE fordertdie Stiftung Sächsische Gedenkstätten daher auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um in Zusammenarbeit mit den örtlichen Akteuren den Verfall der baulichen Substanz Früher Konzentrationslager zu stoppen, die materiellen Zeugen zu sichern und an den einstigen Folterstätten Gedenkorte einzurichten. Damit käme die Stiftung Sächsische Gedenkstätten ihrem gesetzlichen Auftrag nach, „die Opfer der nationalsozialistischen Diktatur zu ehren“ und „den Widerstand gegen diese Diktatur zu würdigen“.

GRÜNE: Der Aufbau von Gedenkstätten in Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Akteuren ist in Sachsen seit Novellierung des Gedenkstättengesetzes im Jahr 2012 gesetzlicher Auftrag. Dieser wurde bisher unzureichend umgesetzt. Dabei ist z.B. die historische Bedeutung des ehemaligen KZ Sachsenburg kaum zu überschätzen. Dieser Ort steht für das Kalkül der politischen Verfolgung im Nationalsozialismus und für die grauenvolle Experimentierfreudigkeit beim Aufbau des KZ-Wesens. Es ist ein Ort, an dem die Strukturen von Naziverbrechen vorbereitet wurden. Es wird Zeit, dass endlich alle Hebel für die Errichtung einer Gedenkstätte in Bewegung gesetzt werden. Auch für andere authentische Orte und bisher unzureichend geförderte Gedenkstätten, wie z.B. die Gedenkstätte Zwangsarbeit Leipzig muss die Förderung erhöht werden. Außerdem braucht es eine Stiftungsleitung, die proaktive Beratung zu Förderanträgen und Konzeptentwicklungen für den Aufbau neuer Gedenkstätten im Bereich NS-Diktatur voranbringen will. Die ist unter dem aktuellen Geschäftsführer nicht erkennbar.

FDP: Wir fördern Gedenkstätten und Erinnerungsorte, an denen Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wurden. Die Verbrechen der Nationalsozialisten und der SED-Diktatur dürfen nicht vergessen werden. Vorrangig sehen wir den Erhalt der bestehenden Einrichtungen als prioritär an. Sukzessiv können bei guten und nachhaltigen Konzepten weitere Gedenk-und Erinnerungsorte hinzutreten.

DIE PARTEI: Ein besonderer Handlungsbedarf lässt sich an jedem dieser Orte erkennen. Viel dringlicher wäre für uns Nazis auf gedenkwürdigen Geländen keine Kampf-/Sauf-/Vernetzungs- und Partyveranstaltungen zu gönnen. Stichwort: Kamenzer Straße Leipzig.

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6. Wie bewerten Sie die bisherige Arbeit der Stiftung Sächsische Gedenkstätten im Bezug auf die NS-Diktatur unter der aktuellen Geschäftsführung?Wie bewerten Sie die Ergebnisse des Evaluationsprozesses zur Stiftungsarbeit? Welche Konsequenzen wollen Sie anhand dessen ziehen?

19. August 2019

CDU: Gedenkstättenarbeit ist ein sehr sensibles und zugleich höchst wichtiges Thema. Es ist Aufgabe der Stiftung, beiden Diktaturen in Deutschland würdig zu gedenken und die Erinnerung an die Verbrechen wach zu halten. Dies ist in Deutschland eine aus Sicht der CDU beispielgebende Herangehensweise, welche es möglich macht, die Gefahren für die Demokratie, welche in Diktaturen jeden Anstriches führen können, ganzheitlich zu betrachten. Die Stiftung leistet insgesamt eine sehr gute und sehr engagierte Arbeit. Die

Evaluation der Stiftung konnte jetzt nach zwei Jahren abgeschlossen werden. Es ist nun die Aufgabe des Stiftungsrates, die aus der Evaluation sich ergebenden Handlungsempfehlungen zu bewerten und die Notwendigkeit der Umsetzung der jeweiligen Empfehlungen zu bewerten. Zu den Empfehlungen der Evaluation gehört unter anderem die Erarbeitung und Verabschiedung eines Entwicklungskonzepts der Stiftung.

DIE LINKE: Der Stiftungsrat der Stiftung Sächsische Gedenkstätten hat beschlossen, dass die Stiftungsarbeit durch Sachverständige evaluiert werden soll. Anlass dazu gaben unter anderem Kritik an der Schwerpunktsetzung der Stiftungstätigkeit, in der die Aufarbeitung der NS-Diktatur unterrepräsentiert sei, sowie der Führungsstil von Gedenkstättenchef Siegfried Reiprich. Zwei Beispiele: Der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten“ verweigerte Reiprich die Nutzung von Räumlichkeiten in der Gedenkstätte Bautzen. Die Bundes-vereinigung Opfer der NS-Militärjustiz stellte im Dezember 2016 ihre Mitarbeit am Ausstellungsprojekt „Spuren des Unrechts“ in Torgau ein. Wir begrüßten den Beschluss sehr. Schließlich hatten wir schon im Februar 2016 eine solche Untersuchung gefordert, und zwar durch eine Kommission, die mit externen Fachleuten aus der historischen Forschung und der Gedenkstättenarbeit in anderen Bundesländern be-setzt ist (Landtags-Drucksache 6/4433). Angesichts der Herausforderungen für die künftige Gedenkstättenarbeit, vor allem aber wegen der Querelen in der Stiftung ist eine Überprüfung dringend geboten. Arbeit und Funktionsweise der Stiftung wurden seit ihrer Gründung 1994 nicht evaluiert, obwohl das bei vergleichbaren Einrichtungen üblich ist.

Schon das Vergabeverfahren entsprach allerdings nicht den Anforderungen an eine Evaluation. Dementsprechend erweist sich auch das Ergebnis der Evaluation als unzureichend. DIE LINKE will die Tätigkeit der Stiftung „Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer der politischen Gewaltherrschaft“ auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen. Nur durch eine Änderung der Konstruktion der Stiftung im Sinne der NS-Opferverbände kann die Arbeitsfähigkeit der Stiftung wiederhergestellt werden. Deren Eckpunkte sind:

  • Jedwede Relativierung, Verharmlosung oder gar Nivellierung der Verbrechen des Nationalsozialismus durch die Gleichsetzung mit nach dem Ende des „Dritten Reiches“ begangenem Unrecht im Zuge der Stiftungstätigkeit muss ausgeschlossen sein.
  • Eine tatsächlich integrale Gedenkstättenarbeit in Sachsen ist zu ermöglichen und für die Zukunft ein Gedenken und Erinnern zu gewährleisten, das dem Verfassungsauftrag aus Artikel 117 der Verfassung des Freistaates Sachsen gerecht wird, die Ursachen individuellen und gesellschaftlichen Versagens in der Vergangenheit aufzuhellen und abzubauen sowie die Folgen verletzter Menschenwürde zu mindern und dabei den Unterschieden zwischen dem von den Nationalsozialisten begangenen Völker-mord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum einen und den Verstößen gegen Menschenrechte und Repressionen in der DDR zum anderen Rechnung zu tragen.
  • Die staatlich dominierte Erinnerungskultur, wie sie an der bisherigen Struktur des Stiftungsrates angelegt ist, muss zu-gunsten einer größeren Selbstverantwortung der Betroffenenverbände zurückgenommen werden.

GRÜNE: Die Weiterentwicklung der Gedenkstätten als historisch-politische Lernorte vor allem für junge Menschen ist enorm wichtig für die Förderung der Demokratie. Die aktuellen Ereignisse in Sachsen verdeutlichen, dass eine Stärkung der Erinnerungskultur und das Gedenken und Aufarbeiten der NS-Diktatur in Sachsen dringend notwendig ist. Es gibt ein klares Defizit der sächsischen Gedenkkultur hinsichtlich der Zeit des Nationalsozialismus. Es werden viel zu wenig Projektmittel der Stiftung Sächsische Gedenkstätten für Projekte zur Aufarbeitung der Zeit des Nationalsozialismus zur Verfügung gestellt. Der Aufbau der Gedenkstätte KZ Sachsenburg kommt nicht voran, stattdessen wird die Kooperation mit der LAG und Geschichtswerkstatt bzw. Initiative Klick aufgekündigt.

Einer längerfristigen strategischen Planung und inhaltlichen Schwerpunktsetzung der Stiftungsarbeit, einer Leitbildentwicklung sowie verbesserter Kommunikation und Zusammenarbeitskultur in der Stiftung können sich die Gremien der Stiftung und ihr Geschäftsführer nach der Vorlage des Evaluationsberichts nicht länger verweigern. Die Arbeit der Stiftung Sächsische Gedenkstätten kann ohne eine Entwicklungskonzeption nicht langfristig erfolgreich sein.

FDP: Wir stehen hinter der Arbeit der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, die sich um eine Erinnerung an die Opfer deutscher Diktaturen im 20. Jahrhundert bemüht. Die Verbrechen der Nationalsozialisten dürfen nicht vergessen oder relativiert werden. Zur geschichtlichen Einordnung begrüßen wir es sehr, dass die Stiftung aufzeigt, wie in einem Land die Entwicklung von dem einem menschenverachtenden System in kürzester Zeit in eine andere Diktatur erfolgen kann.

DIE PARTEI: Wählbar. Die aktuelle Gedenkpolitik und Trauermärsche (z.B. Chemnitz) könnten dem ein oder anderen Sorgen bereiten. Um der vorherrschenden Volksdemenz Einhalt zu gebieten, gibt es sicher bessere Zusammensetzungen des Sitzungsrats.

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5. Wie stehen sie zur Gemeinnützigkeit für Vereine und Organisationen wie attac, dem VVN-BdA u.a.?

19. August 2019

CDU: Die Gemeinnützigkeit von Vereinen ist eine entscheidende Voraussetzung, um steuerliche Vorteile o. ä. zu ERHALTEN. Um die Gemeinnützigkeit zu er- und zu behalten, gibt es klare gesetzliche Regelungen. Folgende Voraussetzungen müssen für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft erfüllt sein:

  1. Die Körperschaft muss gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
  2. Der Zweck muss selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgt werden.
  3. Alle Voraussetzungen der Steuerbegünstigung müssen aus der Satzung ersichtlich sein. Die Satzung muss auch die Art der Zweckverwirklichung angeben.
  4. Die Satzung muss eine Regelung enthalten, dass das Vermögen der Körperschaft bei Auflösung oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke auch zukünftig für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird (sog. Anfallklausel).
  5. Die tatsächliche Geschäftsführung muss der Satzung entsprechen (§ 59 Abgabenordnung).

Wenn diese Regeln beachtet werden, steht einer Gemeinnützigkeit nichts im Weg.

DIE LINKE: Wir vertreten den klaren Standpunkt, dass nur eine aktive Zivilgesellschaft Transparenz der Politik einfordern und Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am politischen Geschehen gewährleisten kann.

Wir sind unseinig darin, dass auch die Einflussnahme auf politische Willensbildung und die Gestaltung der öffentlichen Meinung gemeinnützige Zwecke erfüllt. Gerade in der heutigen Zeit sind solche Aktivitäten einer aktiven Zivilgesellschaft und von Vereinen wichtige denn je. Aus diesem Grund sehen wir die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac durch den V. Senatdes Bundesfinanzhofes sehr kritisch und setzen uns für eine Gemeinnützigkeit von Vereinen und Organisationen wie Attac oder der VVN-BdA u.a. ein.

GRÜNE: Uns ist die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von attac vollkommen unverständlich. Wir hoffen, dass diese Entscheidung gerichtlichnochmals überprüft wird. Im Übrigen sehen wir die Grundsätze der Selbstlosigkeit, der Ausschließlichkeit und der Unmittelbarkeit grundsätzlich als praktikable Kriterien zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen.

FDP:Dies ist eine bundesrechtliche Frage, zu der wir keine abgeschlossene Meinung haben.

DIE PARTEI: Sie ahnen es sicherlich schon: auch hier sind wir wiederum wählbar. Bedenken sollte Mensch allerdings auch von Nazis dominierte Schützenvereine sind gemeinnützig.

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