4. Wie bewertet ihre Partei das staatliche Agieren gegen antifaschistische Organisationen und Demonstrationen in der Vergangenheit in Sachsen? Sehen Sie Veränderungsbedarf? Welche Position hat ihre Partei zu Erhalt und Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz?

19. August 2019

CDU: Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat, so dass alles staatliche Handeln stets an Recht und Gesetz gebunden ist. Antifaschistisches Engagement, das sich im Rahmen der Sächsischen Verfassung, des Grundgesetzes und der entsprechenden Gesetze bewegt wird in Sachsen durch staatliches Handeln nicht verfolgt oder kriminalisiert. Allerdings ist es durchaus sichtbar, dass es extremistische Bestrebungen von Personen, Gruppen und Parteien gibt, welche andere – insbesondere als politischen oder weltanschaulichen Gegner angesehene – zum Beispiel öffentlich kriminalisieren, beispielsweise auch in Sozialen Netzwerken zum Beispiel auf sogenannten Schwarzen Listen denunzieren.

Solche Bestrebungen und Aktivitäten lehnen wir als CDU konsequent ab und wir setzen uns für einen starken Staat ein, welcher solche Aktivitäten frühzeitig durch den Verfassungsschutz beobachtet und erkennt und dann, wenn sie die Schwelle zu einer Straftat überschreiten, diese auch konsequent mit den Mitteln des Rechtsstaates verhindert, unterbindet und bestraft. Dabei ist auch die private Wirtschaft in der Pflicht und wird in die Pflicht genommen. Das im Bund durchgesetzte Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist dabei ein

Beispiel, wie Denunziation und Hass in der digitalen Welt entgegengetreten wird.

Das Landesamt für Verfassungsschutz ist ein zentraler Pfeiler der sächsischen Sicherheitsarchitektur und damit unverzichtbar für die Sicherheit im Freistaat Sachsen. Sind strafrechtlich relevante Aktivitäten vorhanden, so werden diese dann durch Polizei und Justiz zu verfolgt und beendet.

DIE LINKE: Die Sachsen-CDU hat rechte Umtriebe immer verharmlost. Gleichzeitig galt und gilt ihr eine aktive Zivilgesellschaft als Unruheherd und nicht als Verbündeter, es gibt zahlreiche Beispiele für versuchte und erfolgte Kriminalisierung antifaschistischen Engagements – von der „Demokratieerklärung“ bis hin zu Strafprozessen. Veränderungsbedarf sehen wir hier in einem Mentalitätswechsel – zivilgesellschaftlich Engagierte sind Partner staatlichen Handelns, sofern sie sich im Rahmen des Grundgesetzes für die Demokratie engagieren. Auch im antifaschistischen Kampf gilt, dass Prävention besser und wirksamer ist als Repression, wenngleich beide Säulen ausreichend beachtet werden müssen. In der oben erwähnten Broschüre finden sich auch dazu Forderungen: Die Staatsregierung muss die Landesförderung bedeutsamer, bewährter und erfolgreich evaluierter zivilgesellschaftlicher Projekte vollständig entfristen. Künftig sollen für die Beratungsstellen für Betroffene rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt (RAA Sachsen/RAA Leipzig) sowie die Mobilen Beratungs-teams (Kulturbüro Sachsen) pro Jahr aus einem ständigen Fonds oder einem anderen Instrument, das eine langjährige Finanzierung sichert, jeweils mindestens eine Million Euro ausgereicht werden. Diese Mittelausstattung ermöglicht Planungssicherheit für die Abdeckung einer absehbar langfristig bemessenen Aufgabe, derer sich qualifiziertes Personal annehmen muss, ferner die sukzessive inhaltliche Weiterentwicklung und die flächendeckende Verfügbarkeit der Beratungsangebote. Der ständige Fonds soll darüber hinaus pro Jahr jeweils eine weitere Million Euro für Antidiskriminierungs- und rassismuskritische Projekte – zum Beispiel das Netzwerk für Demokratie und Courage (NDC) und das Antidiskriminierungsbüro (ADB) – ausreichen.

Zivilgesellschaftliches und bürgerschaftliches Engagement sind von anhaltender Bedeutung. Die kritische Auseinandersetzung mit nicht- und antidemokratischen Einstellungen und Handlungen, mit Gefährdungen des sozialen Friedens und Fragen gerechter Partizipation aller bleibt nach realistischer Voraussicht eine Daueraufgabe von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. Angesichts dieser Bedeutung ist es konsequent, die Demokratieförderung im Freistaat Sachsen durch ein Landesgesetz zu verstetigen. Es soll die Finanzierung einer staatlich unabhängigen Bildungsarbeit dauerhaft absichern helfen und könnte auf dem bisherigen WOS-Programm als Kernbestandteil aufsetzen.

Das erfolgreiche Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen“ muss, seinen weitreichenden Zielen gemäß, finanziell abgesichert sein und den unterstützen Projekten finanzielle Sicherheit gewähren können. Über die bisherige Gesamtförderung hinaus soll das WOS-Programm regelmäßig dahingehend überprüft werden, ob die bisherige Förderung auskömmlich ist und den Projektbeschäftigten ein angemessenes Entgelt gezahlt werden kann.

Das Demokratie-Zentrum Sachsen zur Koordinierung der Projekte und Maßnahmen der Demokratieförderung ist an einen freien Träger auszulagern, um die Unabhängigkeit zivilgesellschaftlicher Arbeit zu gewährleisten. Die Landeskoordinierungsstelle des Demokratie-Zentrum Sachsen unterstützt die freien Träger bei der Ausübung ihrer Tätigkeit und anerkennt deren Autonomie. Diese Landeskoordinierungsstelle soll langfristig im Bereich der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration angesiedelt sein und bleiben.

Staatliche Zuwendungsgeber sollen keinen Einfluss auf die Aus-gestaltung der konkreten Arbeit und der angewandten Methoden oder auf Entscheidungen innerhalb der freien Träger nehmen. Etwaige Nachweis- und Meldepflichten gegenüber Zuwendungsgebern sind so zu gestalten, dass die fachliche Arbeit und die angewandten Methoden der freien Träger dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Überprüfung von Demokratieprojekten durch den Verfassungsschutz ist – wenn noch nicht geschehen – sofort zu be-enden.

Um die Fachlichkeit des Personals der zivilgesellschaftlichen Träger zu gewährleisten, muss eine leistungsadäquate Bezahlung, angelehnt an die tariflichen Vereinbarungen im öffentlichen Dienst, ermöglicht werden. Dieser Grundsatz ist auch bei der Bemessung künftiger Zuwendungen zu berücksichtigen. Bei der Entwicklung von Programmen zur Demokratieförderung sind die Erfahrungen der unterschiedlichen Träger und Netzwerke zivilgesellschaftlicher Arbeit in Sachsen regelmäßig einzubeziehen. Die freien Träger und Netzwerke müssen dabei eine ständige Mitsprachemöglichkeit erhalten. In den Beiräten und Gremien zur Durchführung von Maßnahmen und Programmen müssen staatlich un-abhängige Träger ebenfalls beteiligt werden und eine Mitsprachemöglichkeit erhalten.

Auf das Sächsische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) ist aus unserer Sicht kein Verlass, wenn es um die Abwehr verfassungsfeindlicher Bewegungen geht. Unsere Erfahrungen mit dieser Behörde stützen keineswegs die These, dieser Geheimdienst schütze die Demokratie vor Gefahren. Im Gegenteil: Das Amt an sich ist hoch problematisch. Im Kampf gegen zentrale Bedrohungen, etwa rechtsterroristische Zellen wie den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU), erwies er sich eher als hinderlich denn als hilfreich. Stattdessen agiert das LfV vor allem politisch und übt die Definitionsgewalt über politische Einstellungen aus, die als extremistisch kategorisiert werden. Das wollen wir ändern und die Öffentlichkeitsarbeit über den Verfassungsschutz-Bericht, vor allem aber politische Bildungsarbeit im Sinne der Extremismus-Theorie beenden. Das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und polizeilicher Arbeit ist für uns unumstößlich. Dies bedeutet auch, dass wir sowohl eine „Vergeheimdienstlichung“ der Polizei ablehnen als auch repressive Maßnahmen wie Berufsverbote bei Mitgliedschaft in als extremistisch eingestuften Organisationen. Im Ergebnis unserer Abwägungen bleibt es uns ein zentrales Anliegen, das Landesamt für Verfassungsschutz aufzulösen. Bis zu seiner Auflösung treten für ei-ne tatsächliche und wirksame parlamentarische Kontrolle des LfV zum Schutz der Verfassung und der mit ihr garantierten Grundrechte und Grundfreiheiten der Bürgerinnen und Bürger ein.

Was den aktuellen Verfassungsschutzbericht angeht, so ist die Kernbotschaft in etwa die gleiche wie in den Vorjahren: Die extreme Rechte ist in Sachsen deutlich im Aufwind, speziell die Neonazi-Szene floriert. Sie kann hier auf etliche Immobilien zurückgreifen, die ihr ein „zunehmendes Aktivitätsniveau“ ermöglichen. Sie bedient sich harmlos daherkommender Vorfeldvereine oder gründet sie gleich selbst. Alarmierend vor allem: Das Gewaltpotenzial wächst, Teile der Szene bereiten sich durch „Kampfsport“ gezielt auf körperliche Auseinandersetzungen vor. Auch im Hinblick auf die Wahlkämpfe in diesem Jahr rechnet die Behörde mit Übergriffen. Das ist äußerst bedenklich – aber überhaupt nicht neu, sondern leider ein langfristiger Trend. Was der sächsische Geheimdienst dazu auf rund 300 Seiten auswalzt, ist analytisch genauso dürre und unnütz wie in den Jahren zuvor. Nach Ursachen fragt das LfV wohlweislich kaum. Zu ihnen gehört nämlich, dass die Staatsregierung trotz der bekannten und gefährlichen Tendenzen bis heute kein Gegenkonzept vorgelegt hat. So ist die An-kündigung des Ministerpräsidenten Kretschmer, man wolle „rechtsextreme Netzwerke zerschlagen“, folgenlos verpufft.

Dabei gibt es genug Ansatzpunkte, einzuschreiten – etwa gegen die Neonazi-Partei „Der III. Weg“ als einer der „expansivsten rechtsextremistischen Strukturen in Sachsen“. Sorge bereiten sollte auch, dass im vergangenen Jahr mit „Revolution Chemnitz“ erneut eine mutmaßlich rechtsterroristische Vereinigung entstanden ist. Doch an ihrer Aufdeckung hatte das LfV Sachsen offenbar keinen Anteil. Richtig liegt das LfV, wenn es u.a. ausgehend von der Eskalation in Chemnitz konstatiert, dass die extreme Rechte erheblichen

Einfluss auf „all-gemeine gesellschaftliche Diskussionen und politische Prozesse“ nehmen kann. Die AfD als einen zentralen Akteur benennt die Behörde nicht.

GRÜNE: Wir GRÜNEN haben die Verfolgung von linken oder antifaschistischen Strukturen oder Engagement immer kritisch gesehen, wenn sie den Eindruck erweckt haben, sie seien politisch motiviert gewesen. So haben wir die Ermittlungen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung oder Landfriedensbruch gegen Personen, die sich an den Protesten gegen die Naziaufmärsche z.B. 2011 beteiligt haben oder die genutzt wurden, um ohne konkrete Anhaltspunkte Strukturermittlungen in der linken Szene vorzunehmen, immer kritisiert. Tatsache ist, dass antifaschistisches Engagement oder einfach Zivilcourage in Sachsen seit Jahren kriminalisiert oder mit der besonders stigmatisierenden Aufmerksamkeit des Verfassungsschutzes bedacht wurden. Auch das sind Gründe für das neuerliche Erstarken der extremen Rechten in Sachsen.

Wir GRÜNEN unterstützen mit konsequenter Haltung für Menschlichkeit und gegen die Feinde der Freiheit diejenigen, die sich Neonazis entgegenstellen. Wir wollen die Demokratieförderung weiter stärken und klare Kante gegen Rechtsextremismus auf allen politischen und staatlichen Ebenen zeigen.

In den letzten Jahren wurde insbesondere im Zusammenhang mit den Morden des NSU, aber auch im Umgang mit anderen rechtsterroristischen Gruppierungen deutlich, dass der Verfassungsschutz versagt hat und nicht reformierbar ist. Wir GRÜNEN fordern daher die Auflösung des derzeitigen Verfassungsschutzes und die Neugründung einer gut kontrollierten Terrorabwehrbehörde. Ein einzurichtende Forschungsstelle für Demokratie soll sich mit antidemokratischen und menschenfeindlichen Tendenzen in Sachsen wissenschaftlich auseinandersetzen und über Entwicklungen informieren.

FDP: Die Demonstrationsfreiheit ist ein hohes Gut in unserer Gesellschaft. Das Versammlungsrecht wird durch uns nicht angetastet. Wird jedoch zu Gewalt aus Demonstrationen heraus aufgerufen oder von der Versammlung Gewalt ausgeübt, dann findet dies keine Unterstützung durch uns. Wir sprechen uns konsequent gegen jede Form von Gewalt gegen Polizisten, Menschen im Allgemeinen und gegen Sachen aus.

Das Landesamt für Verfassungsschutz soll im ersten Schritt als Abteilung in das Innenministerium integriert werden. Langfristig wollen wir prüfen, ob ein Mitteldeutscher Dienst oder eine Außenstelle des Bundesamtes für Verfassungsschutz an die Stelle des jetzigen LfV treten soll.

DIE PARTEI: Bisher ist es uns nicht gelungen im Verfassungschutzbericht zu erscheinen, aber wir arbeiten verstärkt daran diese weithin bekannte Werbeplattform (Verfassungsschutzbericht) des Antifaschismus nutzen zu können.

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3. Wie wollen sie in Sachsen zivilgesellschaftliches Engagement in Vereinsstrukturen und Initiativen fördern? Welche Elemente direkter Demokratie wollen sie einführen oder –da wo sie schon bestehen – die Zugangshürden absenken?

19. August 2019

CDU: Wir setzen uns für eine Verfassungsänderung ein, welche die im Freistaat Sachsen verfügbare Volksgesetzgebung durch einen Volkseinwand gegen vom Landtag beschlossene Gesetze ergänzt. Die Bürgerinnen und Bürger sollten das letzte Wort haben können. Der Freistaat fördert heute bereits in nicht unerheblichem Umfang das bürgerschaftliche Engagement in seiner Vielfalt – sei es im Sportverein, bei Maßnahmen des gesellschaftlichen Zusammenhaltes oder im Chor. Beispielsweise stehen für das Landesprogramm „Wir für Sachsen“ jeweils 11 Millionen Euro zur Förderung des Ehrenamts aus dem Haushalt des Sozialministeriums zur Verfügung. Wir werden dieses erfolgreiche Programm fortführen und ausdehnen. Weiterhin planen wir unter anderem bürokratische Hindernisse bei der Ausübung des Ehrenamtes zu verringern und Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu erweitern. Dazu gründen wir eine Stiftung Ehrenamt Sachsen. Sie wird der zentrale Ansprechpartner für Engagierte, die Fragen zur Förderung und Fortbildung, Vernetzung und Zusammenarbeit haben.

Für die Zeit zwischen der Schule und dem Beginn des Studiums oder der Ausbildung schaffen wir einen flexiblen Dienst, der zwischen einem Monat und drei Monaten dauern kann: Den Sachsen-Sommer. Jugendliche können sich einen Einsatzort bei einer gemeinnützigen oder sozialen Einrichtung suchen und für eine Arbeit zwischen ein und drei Monaten erhalten sie über die Stiftung Ehrenamt Sachsen eine monatliche Anerkennung von 200 Euro. Wir werden für dieses Angebot 5.000 Stipendien schaffen.

DIE LINKE: Das Ziel, die Elemente der Volksgesetzgebung in Sachsen zu beleben und die Hürden abzusenken, nimmt in unserer Partei einen breiten Raum innerhalb und außerhalb parlamentarischer Arbeit ein. Zum einen ist dies im Programm der Partei DIE LINKE und im Wahlprogramm der sächsischen LINKEN nachzulesen. Im Rahmen unserer parlamentarischen Arbeit haben wir in der vergangenen 6. Legislatur des Sächsischen Landtages parlamentarische Initiativen zur Direkten Demokratie ein-gebracht. Hier ist der gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Gesetzentwurf „Gesetz zur Stärkung der direkten Demokratie im Freistaat Sachsen“ (Drs 6/1088) hervorzuheben. In diesem fordern wir,

  • dass den Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat Sachsen die Möglichkeit eingeräumt wird, dass sich der Landtag im Rahmen seiner Entscheidungszuständigkeit mittels eines Volksantrages auch mit Gegenständen der politischen Willensbildung befasst;
  • dass das Quorum zur Einreichung eines Volksantrages auf 35.000 Unterstützungsunterschriften herabgesetzt wird, jedoch nicht mehr als ein Prozent der Stimmberechtigten;
  • dass das Quorum zur Einreichung eines Volksbegehrens deutlich auf 175.000 Unterstützungsunterschriften herabgesetzt wird, jedoch nicht mehr als fünf Prozent der Stimmberechtigten;
  • dass die Frist für die Behandlung eines veröffentlichten Volks-antrages durch den Landtag von sechs auf vier Monate verkürzt wird;
  • dass es dem Landtag ermöglicht wird, das Inkrafttreten eines von ihm angenommenen Gesetzes einem Volksentscheid zu überantworten sowie
  • den bisher nur in der Geschäftsordnung des Landtages enthaltenen Grundsatz der öffentlichen Beratung von Volksanträgen im Plenum des Landtages sowie in dessen Ausschüssen sowie das Recht auf Anhörung der Vertreter*innen der Antragsteller*innen in den Ausschüssen des Landtages, in die der Volksantrag zur Beratung überwiesen ist, in der Verfassung zu verankern.

Unser Engagement zur Stärkung der direkten Demokratie im Freistaat Sachsen werden wir auch in der kommenden 7. Legislaturperiode mit großem Nachdruck fortsetzen. Siehe auch die Antwort auf Frage 4.

GRÜNE: Wir setzen uns für die Fortsetzung des Landesprogramms „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ ein und begrüßen aktuelle Entwicklungen, wie die nunmehr mögliche dreijährige Projektförderung oder die Fokussierung auf Maßnahmen gegen Antisemitismus. Die in der Förderrichtlinie definierte Entgeltobergrenze (maximale Vergütung in Höhe der Vergütungsgruppe E 9 gemäß des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TvöD)) lehnen wir strikt ab und wollen stattdessen die Entgeltgruppe E9 als Mindestvergütung in der Förderrichtlinie festschreiben. Misstrauen in jene, die sich jeden Tag für ein demokratischeres Sachsen einsetzen, wird es mit uns nicht geben, weder in Form einer Extremismusklausel, noch durch eine Überprüfung von Demokratieprojekten durch den Verfassungsschutz. Überdies setzen wir uns für eine finanzielle Aufstockung der Mittel für das Landesprogramm ein. Langjährige, erfolgreiche Projektträger sollen ausgegliedert und über einen gesonderten Haushaltstitel institutionell gefördert werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für einen grundlegenden politischen Kulturwandel, eine Politik umfassender Teilhabe und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Die Menschen im Freistaat Sachsen müssen die Erfahrungen machen, dass sich gesellschaftliches Engagement lohnt, das mit Eigeninitiative Sachen angestoßen und Veränderungen herbeigeführt werden können. Es wäre toll, wenn z.B. aus der Initiative zum längeren gemeinsamen Lernen ein Gesetz würde, was gilt. Solche positiven Erfahren mit der Demokratie wünschen wir uns für viele Menschen in Sachsen.

Wir wollen die Hürden für Volksanträge und Volksbegehren deutlich senken. Das Quorum zur Erreichung eines Volksbegehrens wollen wir auf fünf Prozent herabsetzen. Für einen Volksantrag sollen künftig 35.000 Unterstützungsunterschriften ausreichen. Sachsens Bürger*innen sollen künftig auch die Möglichkeit haben, einen Volksentscheid gegen ein vom Landtag verabschiedetes Gesetz auf den Weg zu bringen oder ein Volksbegehren zu übergeordneten Planungsverfahren durchzuführen. Auch auf der kommunalen Ebene wollen wir die Quoren für einen erfolgreichen Bürger*innenentscheid absenken und die Beteiligungsmöglichkeiten z.B. bei Planungen oder dem Haushalt deutlich ausweiten. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist Transparenz. Wir fordern daher auch ein Transparenzgesetz, das den Rechtsanspruch der Bürger*innen auf staatliche Information garantiert.

FDP: Die Vereine und Initiativen wissen am besten, wie sie ihre Ziele erreichen möchten. Wir wollen daher bürokratische Hürden senken, die die tägliche Arbeit einschränken. Wir fordern eine umfassende Stärkung der Bürgerbeteiligung. Wir wollen hier nur Stichpunkte aufzählen: Absenkung des Wahlalters auf 16, Reduzierung der gesetzlichen Quoren, Erleichterung bei den Unterstützungsunterschriften, Stärkung des Petitionsrechtes (u.a.).

DIE PARTEI: Wiederum sind wir für wählbar. Wählen ist nämlich toll!

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2. Halten sie die bisherige Aufarbeitung zum NSU in Sachsen für ausreichend? Welche Konsequenzen ziehen Sie aus den bisherigen Ergebnissen?

19. August 2019

CDU: Die Aufarbeitung des „NSU-Skandals“ wurde im Sächsischen Landtag durch zwei Untersuchungsausschüsse begleitet. Im Juni 2019 wurde der Abschlussbericht des 2. Untersuchungsausschusses vorgelegt. Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses hat betont, dass es keine nachweisbare Schuld der Behörden des Freistaates Sachsen gibt. Die im Landesamt für Verfassungsschutz zur damaligen Zeit belegte Form der Arbeits-, insbesondere der Zusammenarbeit im Verbund mit anderen Sicherheitsbehörden und auch die Form der Informationsgewinnung und Informationsauswertung ließen jedoch Handlungsbedarf erkennen. Dies wurde bereits direkt nach dem Entdecken des NSU deutlich und führte im Freistaat Sachsen zu entsprechenden Anpassungen und damit Behebung der erkannten Schwächen. Zudem wurden vielfältige Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz, Ermittlungsbehörden und Justiz unternommen, welche die gesamte Sicherheitsarchitektur im Freistaat Sachsen verbessern und dazu beitragen, terroristische Netzwerke und deren Aktivitäten besser aufzuspüren. Die Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz muss aus Sicht der CDU in den nächsten Jahren weiter personell, technisch und gesetzlich gestärkt werden. Wir wollen deshalb insbesondere eine Novellierung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes, damit die Möglichkeiten der Digitalisierung optimal durch den Verfassungsschutz zur Unterstützung und Verbesserung seiner Auftragserfüllung genutzt werden können und damit unsere Demokratie effektiv und konsequent vor den Verfassungsfeinden geschützt werden kann.

DIE LINKE: Ohne die Fraktion DIE LINKE hätte es die NSU-Untersuchungsausschüsse nicht gegeben, und ohne unsere Abgeordneten hätte sich auch innerhalb der Ausschüsse kaum etwas bewegt. Jetzt, nach jahrelanger Arbeit, sehen wir vieles klarer – dennoch sind zahlreiche Fragen offen geblieben, weil die Behörden nicht im gewünschten Umfang kooperiert haben und teilweise Akten nicht mehr zu beschaffen sind. Am Ende des jüngsten Untersuchungsausschusses, der gerade abgeschlossen wurde, steht dennoch ein detaillierter und kritischer Abschlussbericht, den die Fraktionen LINKE und Grüne gemeinsam vorgelegt haben. Er ist um ein Vielfaches dicker als das dürre Heftchen, das die Regierungskoalitionen produziert haben, und er ist ein umfangreiches Nachschlage-werk, das Ausgangspunkt für die weitere Aufarbeitung sein kann. Sie ist auch nach dem Ende des jüngsten Untersuchungsausschusses weiter nötig und wichtig. Denn der NSU ist nicht allein ein „historisches“ Thema, das lange hinter uns liegt. Vielmehr haben sich in jüngster Zeit neue rechtsterroristische Gruppen gebildet, mindestens drei da-von – ausgerechnet – in Sachsen. Aus dem NSU-Komplex kann gelernt werden, wie gefährlich diese Entwicklungen sind, wie dringend und entschlossen wir entgegenhalten müssen und was passiert, wenn die Zuständigen trotzdem wegschauen. Wir sind leider überhaupt nicht da-von überzeugt, dass auf der Seite von Behörden und Ministerien die nötigen Schlüsse gezogen wurden. Auch manche Angaben von Beamten, die der Untersuchungsausschuss angehört hat, wecken Zweifel, dass ein Umdenken eingesetzt hätte.

Wichtigstes Ergebnis der Ausschussarbeit ist aus unserer Sicht: Der sächsische „Verfassungsschutz“ hat bei der Suche nach Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe rundweg versagt. Erstens hat das Amt viel zu wenig getan, um die 1998 untergetauchten Neonazis zu finden – obwohl die zutreffende Annahme bestand, dass sich die Flüchtigen in Sachsen aufhalten. Dem begegnete man aber mit Desinteresse. Zweitens behielt der Geheimdienst Informationen für sich, die wichtig für die sächsische Polizei gewesen wären – etwa der Hinweis, nach denen das „Trio“ einen Überfall plant und eine Waffe beschafft wird. Das nahm man nicht ernst. Drittens waren die Versuche der Behörde, mit der Opera-tion „Terzett“ an die Flüchtigen heranzukommen, völlig stümperhaft – und sie endeten vorzeitig, gerade zu der Zeit, als die NSU-Mordserie begann. Andernfalls hätten die Flüchtigen womöglich gefunden und die NSU-Taten so verhindert werden können.

Umso wichtiger ist es, das Thema gerade nicht beiseite zu schieben, keinen „Schlussstrich“ zu ziehen. Unser Abschlussbericht enthält da-her eine umfangreiche Auflistung von Schlussfolgerungen, von Forderungen und Vorschlägen, was sich ändern kann uns muss. Dafür werden wir als Antifaschistinnen und Antifaschisten einstehen und weiter streiten. Die Broschüre, die unsere Sprecherin für Antifaschistische Politik Kerstin Köditz zum Abschluss der Ausschuss-Arbeit veröffentlicht hat, enthält insgesamt 46 Forderungen. Zu ihnen gehört, dass sich die Staatsregierung zu ihrer Verantwortung bekennt – und die Betroffenen und Hinterbliebenen der NSU-Anschläge endlich entschädigt. Für das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen sehen wir keine Zukunft: Die Behörde muss aufgelöst werden, sie hat mehr geschadet als genutzt und ist reformunfähig (s.u.). Dagegen braucht der Freistaat endlich ein Gesamtkonzept zur Zurückdrängung der extremen Rechten. Zudem muss die Zivilgesellschaft viel stärker als bisher gefördert werden. Wir fordern außerdem unter vielen anderen Punkten

  • eine offene Diskussion über einen angemessenen Erinnerungsort für die Opfer
  • ein ständiges Dokumentationszentrum zum NSU
  • eine Verlängerung der Löschmoratorien, um Akten zu erhalten
  • die Konservierung der Beweismittel des Untersuchungsausschusses
  • die Abgabe beweiserheblicher Unterlagen an das Sächsische Staatsarchiv
  • die Sicherung der Aktenbestände gegen Zerstörungen
  • Nachermittlungen zu Waffen und Sprengstoffen sowie zu Auslands-bezügen des NSU
  • Ein verbessertes Monitoring rechtsextremer Straftaten
  • Die konsequente Entwaffnung der extremen Rechten.

Näheres ist hier nachlesbar: https://kerstin-koeditz.de/?p=3272

Unser Weg zur Aufklärung war steinig, die Arbeit im Ausschuss gestaltete sich oft mühsam. Gerne hätten wir weitere Betroffene der NSU-Taten angehört, unter den gegebenen Kräfteverhältnissen war das leider nicht möglich. Wir können am Ende auch nicht alle Fragen beantworten, haben aber die Möglichkeiten des Untersuchungsausschusses weitgehend ausgeschöpft. Wir stehen nun am vorläufigen Ende einer der aufwändigsten parlamentarischen Untersuchungen, die es bisher in Sachsen gab. Einen Schlussstrich unter das Thema ziehen wir aber nicht. Den weiteren Kampf gegen Rassismus und die extreme Rechte sehen wir vielmehr als eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Näheres bitten wir bei Interesse im umfangreichen Minderheitenvotum nachzulesen, das unse

re

Fraktion zum Mehrheitsbericht abgegeben hat: https://kerstin koeditz.de/?p=3259

GRÜNE: Die furchtbaren Taten des Terrortrios, die Beiträge des gesamten NSU-Netzwerkes und die Rolle sächsischer Behörden bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus in Sachsen sind insbesondere von Staatsregierung und Behörden in Sachsen nicht vollständig aufgearbeitet. Die – auch von der GRÜNEN Fraktion im Landtag – eingesetzten Untersuchungsausschüsse zum NSU konnten zwar einen Beitrag zur Aufarbeitung leisten, noch steht der Abschluss weiterer Ermittlungen des Generalbundesanwalts zum Netzwerk des NSU aus.

Zusammen mit der Fraktion DIE LINKE hat die GRÜNE Fraktion ein Minderheitenvotum zum Abschlussbericht des NSU vorgelegt. Darin wurden 46 Empfehlungen formuliert, die uns als Konsequenzen wichtig erscheinen. Dazu gehört im Wesentlichen:

  • Aufarbeitung und Erinnerung im NSU-Komplex (Entschädigungsfonds, Erinnerungsort, Dokumentation)
  • Sicherung des Aktenbestandes (u.a. Überführung an das Staatsarchiv)
  • weitere Ermittlungen zum Netzwerk, Waffen und Auslandsbezügen des NSU
  • verbesserte Nutzung von Expertise für ein vollständiges Bild des Rechtsextremismus in Sachsen (Forschungsstelle, verbessertes Monitoring, Untersuchung zu und Prävention von diskriminierenden, menschenfeindlichen oder antidemokratischen Einstellungsmustern im Öffentlichen Dienst, NSU als Bildungsthema)
  • Unterstützung der Zivilgesellschaft (Entfristung und Stärkung zentraler Demokratieprojekte)
  • Entwicklung eines Gesamtkonzepts zur Zurückdrängung der extremen Rechten und Unterstützung der Kommunen durch Beratung, etwa im Umgang mit Neonazi-Immobilien
  • Maßnahmen bei Polizei und Staatsschutz zur Ahndung und Prävention rechtsmotivierter Taten (Spezialisierung, Verzicht auf V-Personen, Aus- und Weiterbildung, Diversität, Etablierung einer Fehler- und Führungskultur)
  • Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz in seiner bestehenden Form (einschl.

konkreter Maßnahmen für Zeiten des Übergangs, z. B. Stärkung der parlamentarischen Kontrolle, personelle Trennung Ministerium/LfV, Betonung Strafverfolgung)

  • Betroffene rechtsextremer Gewalt unterstützen
  • Extreme Rechte entwaffnen
  • Stärkung der Untersuchungsbefugnisse des Innenausschusses
  • Stärkung des Untersuchungsausschusses (Veröffentlichung von Protokollen, elektronische verfügbare und durchsuchbare Akten, Vollständigkeitserklärungen).

FDP

: Der NSU wurde vin verschiedensten Untersuchungsausschüssen nunmehr untersucht und

aufgearbeitet. Ein weiterer U Ausschuss ist daher nach dem a ktuellen Sachstand nicht erforderlich. Konsequenzen aus den Fehlern der Landesämter für Verfassungsschutz sind daher zu ziehen. Wir

fordern weiterhin eine strukturelle Neuorganisation, um Klarheiten bei der Aufgabenverteilung zu

erhalten.

DIE PARTEI

: Auch hier sind wir für Sie wählbar. Immerhin 3 weniger, aber da ist noch Luft nach oben.

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1. Welche Position hat ihre Partei zu antifaschistischem Engagement?

19. August 2019

CDU: Die CDU begrüßt und unterstützt jede im Rahmen der Verfassung des Freistaates Sachsen und dem Grundgesetz erfolgende gewaltfreie Form des Engagements gegen grundgesetzwidrige, menschenverachtende und extremistische Verhaltensweisen. Verstöße gegen unser Grundgesetz und andere politisch-extremistische Delikte müssen mit aller Härte und mittels der durch Gesetze geregelten Verfahren verfolgt und bestraft werden. Wir zeigen klare Kante gegen Extremismus und Radikalisierung. Hierzu gehört neben der Strafverfolgung auch die Prävention. Eine wehrhafte Demokratie tritt allen Feinden einer offenen Gesellschaft gleichermaßen entschieden entgegen. Faschistische, in der deutschen Geschichte insoweit insbesondere nationalsozialistische Bestrebungen, und die moderneren rechtsextremistischen Bestrebungen sind auch in Sachsen ein besonderes Problem. Deren und jedwede Radikalisierung darf in unserer freien Gesellschaft keinen Raum haben. Als CDU stehen wir deshalb für einen starken Staat, der in der Lage ist, die Freiheit der Bürger und deren Engagement für ein demokratisches und rechtsstaatliches Miteinander unterstützen wir.

DIE LINKE: Das Programm der Partei DIE LINKE, beschlossen 2011 in Erfurt, verpflichtet alle Mitglieder zu einem klaren antifaschistischen Stand-punkt und zum aktiven Engagement: „Wir treten Neofaschismus, Rechtspopulismus, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Islam-feindlichkeit, Homophobie und anderen Formen der Menschenfeindlichkeit aktiv entgegen. Wir beteiligen uns aktiv in demokratischen Bündnissen, arbeiten in Bürgerbewegungen und -initiativen mit all denen zusammen, die sich gegen extreme Rechte, Rechtspopulismus und Rassismus engagieren. Wir kämpfen gegen Neofaschismus, Rechtspopulismus und Rassismus auf der Straße und in politischen Gremien. Wir fordern das Verbot aller Organisationen der extremen Rechten; dabei sind wir uns bewusst, dass ein Verbot die gesellschaftliche Auseinandersetzung nicht ersetzt. Wir setzen uns ein für eine Stärkung antirassistischer und antifaschistischer Bildungsarbeit, sowohl in der Schule als auch im außerschulischen Bereich. […]

Antifaschismus ist eine Grundhaltung der Partei DIE LINKE. Für uns bedeutet das: Zurückdrängen aller extrem rechten, rechtspopulistischen und rassistischen Ideologien, Parteien, und Bewegungen; Bekämpfung aller althergebrachten und neuen Formen des Antisemitismus; die Auseinandersetzung mit Geschichtsrevisionismus und mit allen Ideologien, die von Ungleichwertigkeit der Menschen ausgehen; Pflege des politischen, wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der anti-faschistischen Bewegung.“

GRÜNE: Wir erachten antifaschistisches Engagement als unverzichtbar für ein funktionierendes demokratisches Gemeinwesen und sehen uns dem antifaschistischen Grundgedanken des Grundgesetzes verpflichtet. Das unwissenschaftliche „Hufeisenmodell“, welches bspw. die Grundlage der Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz bildet, lehnen wir, ebenso wie die sich hieraus ergebende Repression gegenüber linken Strukturen, konsequent ab. Etwaige Toleranzbekundungen gegenüber Rechts(extremen) wird es mit der GRÜNEN Partei in Sachsen nicht geben.

FDP: Grundsätzlich unterstützen wir alle demokratischen Kräfte, die sich gewaltfrei für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzen, also gegen Rechts- und Linksextremismus sowie gegen Islamismus. Wir distanzieren uns grundsätzlich von allen extremistischen Positionen, die bei uns keine Unterstützung finden.

DIE PARTEI: Wir sind für Sie wählbar, denn unsere Position ist antifaschistisches Engagement.

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Wahlprüfsteine des VVN BdA Sachsen e. V. zur Landtagswahl 2019

19. August 2019

Der Verband der Verfolgten des Naziregimes Bund der Antifaschist*Innen (VVN BdA), hat anlässlich der bevorstehenden Wahlen die folgenden Wahlprüfsteine veröffentlicht: Der VVN-BdA ist eine überparteiliche Organisation. Daher wird er keine Wahlempfehlung für eine der kandidierenden Parteien abgeben. Unabhängig davon kandidieren Mitglieder unserer Organisation auf den Listen unterschiedlicher Parteien. Dennoch wollen wir als antifaschistische Organisation mit diesen Wahlprüfsteinen deutlich machen, welche politischen Inhalte wir von Parteien erwarten, die in den sächsischen Landtag einziehen und erfragen, wie sich die Parteien zu unseren Forderungen positionieren.

Wahlprüfsteine als pdf

  1. Wählbar sind für uns Parteien, die mit aller Konsequenz im parlamentarischen und außerparlamentarischen Rahmen gegen Neofaschismus und extreme Rechte eintreten. Das GG und der Respekt vor dem antifaschistischen Gehalt der Grundrechte fordert eine klare Haltung gegen faschistische Aufmärsche, Aktivitäten und Propaganda. Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit dürfen nicht als Deckmantel für menschenfeindliche und rassistische Politik herhalten. Wir fragen deshalb: Welche Position hat ihre Partei zu antifaschistischem Engagement?
  1. Wählbar sind für uns Parteien, die Sachsens Rolle im NSU-Skandal konsequent aufarbeiten und daraus Konsequenzen ziehen wollen. Wir fragen deshalb: Halten sie die bisherige Aufarbeitung zum NSU in Sachsen für ausreichend? Welche Konsequenzen ziehen Sie aus den bisherigen Ergebnissen?
  1. Wählbar sind für uns diejenigen, die sich für Demokratie und erweiterte Partizipationsmöglichkeiten aller hier lebenden Menschen einsetzen. Dazu gehören die Erleichterung von Bürgerentscheiden und anderer Formen direkter Demokratie, aber auch die Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements in Vereinen und Initiativen. Wir fragen deshalb: Wie wollen sie in Sachsen zivilgesellschaftliches Engagement in Vereinsstrukturen und Initiativen fördern? Welche Elemente direkter Demokratie wollen sie einführen oder –da wo sie schon bestehen – die Zugangshürden absenken?
  1. Demokratische Rechte und Freiheiten beinhalten eine Einschränkung des Überwachungsstaates. Im Besonderen die Verfolgung, Kriminalisierung und politische Denunziation von antifaschistischem Engagement lehnen wir ab. Sie muss beendet werden.Wir fragen deshalb: Wie bewertet ihre Partei das staatliche Agieren gegen antifaschistische Organisationen und Demonstrationen in der Vergangenheit in Sachsen? Sehen Sie Veränderungsbedarf? Welche Position hat ihre Partei zu Erhalt und Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz?
  1. Wählbar sind für uns Parteien, in denen die Gemeinnützigkeit politischer Vereine, die sich auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen und sich für Demokratisierung, Weltoffenheit und Toleranz, aber auch Antifaschismus oder zum Beispiel soziale Grundsicherungen engagieren, nicht in Frage gestellt wird. Der Entzug der Gemeinnützigkeit für Attac und der drohendeEntzug für den VVN-BdA in Nordrhein-Westfalen lassen uns aufhorchen. Wir fragen deshalb: Wie stehen sie zur Gemeinnützigkeit für Vereine und Organisationen wie attac, dem VVN-BdA u.a.?
  1. Wählbar sind für uns diejenigen, die sich für eine demokratische Gedenkpolitik einsetzen. Dazu gehören die Sicherung der Gedenkorte an die faschistischen Massenverbrechen, die Förderung der Erinnerungsarbeit aus der Perspektive der Verfolgten und die Verhinderung der Vermischung dieses Gedenkens mit historisch nachgelagerten Entwicklungen.Wir fragen deshalb: Wie bewerten Sie die bisherige Arbeit der Stiftung Sächsische Gedenkstätten im Bezug auf die NS-Diktatur unter der aktuellen Geschäftsführung?Wie bewerten Sie die Ergebnisse des Evaluationsprozesses zur Stiftungsarbeit? Welche Konsequenzen wollen Sie anhand dessen ziehen?
  1. Wählbar sind für uns diejenigen, die unser Interesse an der Sicherung und Fortentwicklung der sächsischen Gedenkstätten an den Nationalsozialismus teilen.Dabei ist die Situation an den verschiedenen Orten sehr unterschiedlich: während es sichin Zeithain um eine etablierte Gedenkstätte handelt–bei der es allerdings Konflikte zwischen der Geschäftsführung der Stiftung auf der einen und der Gedenkstättenleitung und dem Förderverein auf der anderen Seite gibt–geht es beim ehem. KZ Sachsenburg um den Aufbau einer Gedenkstätte. Bei der Burg Hohnstein schlussendlich geht es zunächst um die bauliche Sicherung einer in Zukunft einzurichtenden Gedenkstätte, für die zunächst ein Konzept zu entwickeln ist. Wir fragen deshalb: Welche Positionen vertritt Ihre Partei zu den benannten Gedenkstätten? Für welche weiteren Gedenkstätten im Bereich NS-Diktatur sehen Sie besonderen Handlungsbedarf?
  1. Wählbar sind für uns diejenigen, die sich für qualitätsorientierteWeiterentwicklung von Angeboten für Kinder und Jugendliche, für Unterstützung von Vereinen und Verbänden des Sports,der Kultur und für die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Kooperationen im Bereich Prävention gegen Rechts, Ausländerfeindlichkeit und Antisemitismus einsetzen.Wir fragen deshalb: Wie wollen Sie zukünftig solches Engagement fördern?
  1. Wählbar ist für uns, wer sich dafür einsetzt, dass tatsächliche Gefahren für unsere Demokratie thematisiert werden und nicht Demokratieverteidiger kriminalisiert. Wir fragen deshalb: Wie bewerten Sie vor diesem Hintergrund den Verfassungsschutzbericht des Sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz für das Jahr 2018?

 

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