Guten Tag, Justin Sonder!

10. November 2024

Ab heute kann man neben Justin Sonder auf einer Bank auf dem Chemnitzer Brühl, gegenüber der Rosa-Luxemburg-Grundschule, Platz nehmen. Dem Auschwitzüberlebenden, Antifaschisten und eindringlichen Mahner für Toleranz und Mitmenschlichkeit wurde ein Denkmal gesetzt. Die Enthüllung der Skulptur fand am 9. November in Anwesenheit von Familienmitgliedern, dem Altbundespräsidenten Christian Wulff sowie Sachsen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer, dem  Oberbürgermeister Sven Schulze und vielen Bürgerinnen und Bürgern statt. 

Auf Initiative des Vorsitzenden des Internationalen Auschwitzkomitees Christoph Heubner und in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Chemnitz und VVN-BdA Chemnitz wurde die „Bank für Justin Sonder“ durch die Rostocker Künstlerin Julia Kausch und dem Chemnitzer Steinmetz Till Apfel geschaffen. Ermöglicht wurde dies auch durch viele Spenderinnen und Spendern, der Stadt Chemnitz sowie dem Freistaat Sachsen.

Justin Sonder wurde am 18. Oktober 1925 in Chemnitz geboren, wurde von den Faschisten am 27. Januar 1943 verhaftet und nach Auschwitz deportiert, später nach Sachsenhausen und anschließend nach Flossenbürg. Am 16. April 1945 ging es auf einen Todesmarsch und kurz darauf die Befreiung durch amerikanische Soldaten.
Justin Sonder kehrte nach Chemnitz zurück und beteiligte sich aktiv am Aufbau einer antifaschistischen Ordnung. Er wurde Mitglied der SPD – SED und arbeitete bis zum Rentenalter als Kriminalist. Engagiert und selbstlos widmete er sich bis zu seinem Tode

am 3. November 2020 der antifaschistischen Erinnerungs- und Aufklärungsarbeit. Er setzte sich unermüdlich in Wort und Tat für Toleranz und Humanismus im gesellschaftlichen Miteinander ein. Als unermüdlicher Zeitzeuge war er weit über sein 90. Lebensjahr hinaus in Schulen und auf Veranstaltungen unterwegs und wurde somit zum  Sinnbild einer Menschenfreundlichkeit, die dem antisemitischen Hass entgegensteht.
Nun hat der stets bescheidene Ehrenbürger einen würdigen und immerwährenden Platz im Herzen von Chemnitz gefunden.

(Publikation: Chemnitz – Auschwitz -Chemnitz, Aus dem Leben von Justin Sonder; Margitta Zellmer)

Raimon Brete

Ein gutes Urteil

1. November 2024

Nach gut anderthalb Jahren Rechtsstreit auf Grund der Klage der Firma Hentschke Bau und ihres
Geschäftsführers Jörg Drews gegen die VVN-BdA Sachsen ist nun ein letztinstanzliches Urteil am
Oberlandesgericht Dresden (OLG) gefallen. Zur Erinnerung: Die Baufirma und ihr politisch aktiver
Geschäftsführer, der selbst immer wieder bei rechten Montagsdemos als Redner auftrat, hatten die
VVN-BdA Sachsen wegen eines Artikels verklagt, der auf dem Blog eines antifaschistischen
Recherchekollektivs (15°Research) erschienen war, dass sich in Trägerschaft der VVN-BdA befindet. In
der ersten Instanz vor dem Landgericht Dresden hatte der Richter, selbst ehemaliges AfD-Mitglied,
noch dem Kläger in allen Punkten Recht zugesprochen.
Das OLG Dresden hat dieses Urteil nun in den wesentlichen Punkten korrigiert. Lediglich im Fall einer
Aussage einer anonymen Quelle bleibt es dabei, dass diese nicht weiter veröffentlicht werden darf.
Im Sinne des Schutzes der Quelle nehmen wir dies aber hin, da wir mit dem Anonymitätsversprechen
gegenüber der berichtenden Person im Wort stehen. Zudem handelt es sich um einen Nebenaspekt
des Artikels.
In allen anderen Punkten aber ist nun bestätigt, was wir von Beginn an gesagt haben: es muss im
Sinne der freien Meinungsäußerung, Presse-, und in diesem konkreten Fall auch
Wissenschaftsfreiheit möglich sein, ausgehend von nie bestrittenen Fakten (Großspende an die AfD
2017, Unterstützung für rechte Internet-Portale und Zeitschriften) abzuleiten, dass eine Person und
ihr Unternehmen zur Etablierung rechter Netzwerke in der Region Ostsachsen beigetragen haben.
Dies sieht das OLG ebenso und hat damit den wesentlichen Teil des Artikels wieder ins Bild gesetzt.
Einen Anspruch auf wohlwollende Berichterstattung gibt es eben gerade nicht!
Über Sachsen hinaus Bedeutung erlangt das Urteil an einer Stelle in der Begründung, die zahlreichen
Anwaltskanzleien, die sich auf rechte Abmahnklagen fokussiert haben, sehr weh tun könnte. So
nimmt der Richter in der Begründung selbst Bezug auf die neue EU-Richtlinie zu sogenannten SLAPP-
Klagen und setzt unter anderem deswegen den Streitwert, den die Kläger auf 60000 Euro taxiert
wissen wollten, deutlich auf nur 20000 Euro herab. Mit klaren Auswirkungen auf zum Beispiel die
abrechenbaren Honorare der Anwälte. Damit ist auch klar: eine Revision ist nicht zugelassen.
Der Dank für das Erreichen dieses Urteils und seiner Wirkung ist damit ausdrücklich der Open
Knowledge Foundation (FragdenStaat) zu übermitteln. Ohne die finanzielle Solidarität aus dem
Programm „GegenRechtsSchutz“ wäre es uns nicht möglich gewesen, einen solchen Prozess in der
Form und durch beide Instanzen durchzuhalten.

Von Silvio Lang, 1. Sprecher der VVN-BdA Sachsen e.V.

Länderseite September/Oktober 2024

5. September 2024

Das Magazin antifa September/Oktober 2024 ist erschienen mit der Länderseite Sachsen. Diesmal u.a. mit folgenden Beiträgen:

  • Radebeul gedenkt Allende
  • Petition des Förderverein Gedenkstätte Zeithain e.V.
  • Gesamtmitgliederversammlung

Länderseite Juli/August 2024

23. Juli 2024

Das Magazin antifa Juli/August 2024 ist erschienen mit der Länderseite Sachsen. Diesmal u.a. mit folgenden Beiträgen:

  • Neues aus dem Landesvorstand – Rechtsruck ist das falsche Wort
  • Radebeul – Fünf neue Stopersteine verlegt
  • Terminerinnerung: Tag der Opfer des Faschismus

Stellungnahme der VVN-BdA Sachsen e.V. zum Rechtstreit gegen Hentschke Bau/Drews

28. Juni 2024

„In dem Rechtstreit Hentschke Bau/Drews gegen die VVN-BdA Sachsen wurden wir bekanntlich vom Landgericht Dresden erstinstanzlich zum Unterlassen  verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wir haben Berufung eingelegt, der Rechtsstreit wird also beim Oberlandesgericht Dresden neu verhandelt.

Hentschke Bau und Drews haben nun jedoch durch Einzahlung einer Sicherheitsleitung von 66.000 Euro bei der Gerichtskasse die sofortige Vollstreckbarkeit des nicht rechtskräftigen Urteils ausgelöst. Diese juristische Möglichkeit steht ihnen zu. Das bedeutet, dass wir unseren Artikel und die darin enthaltenen Äußerungen bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung nicht weiter verbreiten dürfen.

Wir bitten alle Einzelpersonen, Journalist*innen und Medien zur Kenntnis zu nehmen, dass wir wegen der sofortigen Vollstreckbarkeit des nicht rechtskräftigen Urteils die Berichterstattung über Hentschke Bau und Drews nicht weiter veröffentlichen und verbreiten dürfen.

Die nun ergriffenen Maßnahmen der Klägerseite machen deutlich, wie stark Hentschke Bau und der Geschäftsführer Drews bemüht sind, Kritiker*innen mundtot zu machen. Wir prüfen, ob und wie wir uns gegen diese Einschränkung wehren können. Bis dahin haben wir keine andere Möglichkeit, als den Anordnungen des Urteils Folge zu leisten.

Wir informieren daher hiermit darüber, dass der entsprechende Artikel bzw. die darin auf das Unternehmen Hentschke Bau und die Person Jörg Drews bezogenen Passagen nicht mehr abrufbar und gelöscht sind. Zudem sind alle Veröffentlichungen unsererseits gelöscht worden, die auf den 
Artikel verweisen oder die beklagten Textstellen wiederholen. Wir weisen alle Institutionen und Einzelpersonen darauf hin, dass sie ebenfalls die beklagten Textstellen nicht weiter verbreiten dürfen, da sie sich ansonsten mit entsprechenden Konsequenzen konfrontiert sehen müssen. Bereits bestehende Veröffentlichungen, in denen auf den Artikel verlinkt wird und/oder die entsprechenden Textstellen wiederholt werden, sind bis 03.07. zu löschen und dürfen nicht erneut veröffentlicht werden.

Auf die Berufungsverhandlung vor dem OLG Dresden hat diese Maßnahme  keine Auswirkungen.“

Silvio Lang, 1. Sprecher der VVN-BdA Sachsen e.V.

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