Sachsenburger Dialog 2025

5. Juni 2025

Im Rahmen des diesjährigen Sachsenburger Dialogs am 31. Mai und 1. Juni fand auch eine Gedenkveranstaltung und Kranzniederlegung statt. Für die VVN-BdA Sachsen legte die 1. Landessprecherin Kerstin Köditz am Denkmal auch ein Blumengesteck nieder. Der Sachsenburger Dialog findet seit 2009 jeweils Anfang Juni statt – in Erinnerung an den ersten Lagerappell im KZ Sachsenburg im Juni 1933.

Antwort der CDU Landtagsfraktion Sachsen auf unseren offenen Brief zur Gedenkstätte KZ Sachsenburg:

15. Mai 2025

Die Errichtung der Gedenkstätte KZ Sachsenburg wird von Bund und Land gemeinsam finanziert und durch die Stadt Frankenberg umgesetzt. Der Bund fördert diese Maßnahme über Mittel aus der Gedenkstättenkonzeption des Bundes in Höhe von 2,5 Millionen Euro. Der Freistaat Sachsen hatte der Stadt Frankenberg die gleiche Summe aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (sog. PMO-Mittel, 6. Tranche) in Aussicht gestellt. Bitte beachten Sie, dass diese Mittel nur bis zum 31.12.2025 verwendet werden können.

Verzögerungen bei der Planung der Errichtungsmaßnahme haben dazu geführt, dass das Projekt insgesamt nicht mehr im Zeitplan liegt. Ein Abschluss der Gesamtmaßnahme bis Ende 2025 ist daher nicht realistisch. Um die Verwendung der PMO-Mittel für die Finanzierung des Projektes sicherzustellen, wurde zwischen SMWK, BKM und der Stadt Frankenberg vereinbart, die Gesamtmaßnahme in zwei Bauabschnitte zu unterteilen. Der erste Bauabschnitt wird bis Ende 2025 abgeschlossen sein und konnte deshalb vollständig aus den PMO-Mitteln des Freistaats Sachsen i. H. v. 1,5 Mio. € finanziert werden. Die Maßnahme umfasst die folgenden Punkte:
– Errichtung einer Installation auf dem Fundament der ehemaligen Kommandantenvilla und Gestaltung des Villengeländes,
– Ertüchtigung und infrastrukturelle Anpassung der Außenanlage der künftigen Gedenkstätte, einschließlich der Reparatur der Brücke über den Mühlgraben, Verbesserung der Gehwege und Bau eines neuen Parkplatzes,
– Restaurierung einer historischen Stützmauer mit einer einzigartigen Betoninschrift, die von den Häftlingen des Lagers angefertigt wurde.

Im Anschluss an die Errichtung der Gedenkstätte KZ Sachsenburg ist der Umbau der sogenannten Kommandantur zu einem Gedenkstättengebäude vorgesehen. Dieser Teil der Maßnahme (Bauabschnitt 2) muss nunmehr gemeinsam von Bund und Land finanziert werden, da die von der BKM zur Verfügung gestellten 2,5 Mio. € dafür nicht ausreichen.

Da der Freistaat Sachsen für diesen Bauabschnitt keine PMO-Mittel mehr verwenden kann, muss der Landesanteil aus Haushaltmitteln finanziert werden. Aufgrund der derzeit schwierigen Haushaltslage im Freistaat Sachsen war es nicht möglich, die erforderlichen Mittel für den 2. Bauabschnitt zur Errichtung der Gedenkstätte KZ-Sachsenburg in den Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2025/26 aufzunehmen. Nach aktuellem Stand können die Finanzierung und der Beginn dieses Bauabschnitts nicht wie geplant realisiert werden. Die Verzögerungen sind vor allem darauf zurückzuführen, dass es zu wiederholten Umplanungen kam. Dies führte zu einer Verlängerung des Planungsprozesses und damit zu den Schwierigkeiten der vollumfänglichen Nutzung der PMO-Mittel.

Die Nicht-Berücksichtigung des Vorhabens im Regierungsentwurf bedeutet nun keinesfalls die Aufgabe des Projektes. Die Errichtung der Gedenkstätte KZ Sachsenburg ist das gemeinsame Ziel des Freistaates Sachsen, des Bundes und der Stadt Frankenberg. Das SMWK wird sich kurzfristig mit dem Bund über die Möglichkeiten einer flexibleren Mittelbereitstellung oder Umplanungen im Projekt verständigen. Die Abgeordnete Iris Firmenich ist seit Jahren in diesen Prozess involviert und begleitet das gesamte Vorhaben intensiv und wird dies auch weiterhin tun. Dies gilt natürlich auch für das laufende Haushaltsverfahren.

Die Koalition verfügt – wie Sie sicherlich wissen – nicht über die erforderliche Mehrheit, um den Haushalt aus eigener Kraft zu beschließen. Das bedeutet, dass wir in sämtlichen Punkten auf die Stimmen der Opposition angewiesen sind. Die Koalitionsfraktionen CDU und SPD haben gemeinsam entschieden, auf ein eigenes Budget im parlamentarischen Haushaltsverfahren zu verzichten. Stattdessen wurde der Beschluss gefasst, eigene Mittel aus dem Haushaltsresteverfahren der Opposition zur Verfügung zu stellen. Der genannte Betrag beläuft sich auf etwa 80 Millionen Euro. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, auf welche Vorhaben man sich mit der Opposition einigen wird.

Jetzt Verbotsverfahren gegen die AfD in Gang bringen!

6. Mai 2025

Die Entscheidung war lange überfällig. Nun ist sie endlich getroffen und verkündet worden: das Bundesamt für Verfassungsschutz, also der Inlandsgeheimdienst, stuft die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein. Er vollzieht jetzt also das nach, was Wissenschaftler*innen unterschiedlicher Fachrichtungen immer wieder herausgearbeitet haben und was durch die tagtäglichen Äußerungen aus der AfD und das Handeln ihrer Funktionäre, Mandatsträger und Mitglieder immer wieder deutlich wird. Als VVN-BdA, als älteste und größte antifaschistische Organisation in der Bundesrepublik gehen wir noch einen Schritt weiter. Wir sehen in der AfD den parlamentarischen Arm des rechten Terrorismus. Die personellen Verstrickungen von Mitgliedern der AfD in terroristische Vereinigungen wie die „Sächsischen Separatisten“ und die „Gruppe Reuß“ belegen diese Einschätzung hinreichend.

Für uns steht deshalb fest, dass auf diese Einstufung der AfD schnellstmöglich die Beantragung eines Prüfverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgen muss. In diesem Zusammenhang ist es für uns nicht nachvollziehbar, wenn der amtierende Bundeskanzler Olaf Scholz kurz nach der Bekanntgabe dieser Einstufung erklärt, „ein Verbotsverfahren dürfe aber jetzt nicht überstürzt kommen“. Die Zeit des verantwortungslosen Zögerns muss vorbei sein. Wer unsere Demokratie tatsächlich schützen will, muss jetzt handeln. Ein notwendiger erster Schritt besteht darin, dass das umfangreiche Gutachten des Bundesamtes entgegen der bisherigen Absichten vollständig veröffentlicht wird. Die Bürger*innen haben ein Recht zu erfahren, auf welche inhaltlichen Fakten sich die Einstufung stützt.

Gerade bei uns in Sachsen ist immer wieder deutlich zu sehen, dass und wie die AfD versucht, die Demokratie auszuhöhlen. Das kann auch der Staatsregierung nicht entgangen sein. Wir fordern deshalb die Staatsregierung auf, im Bundesrat initiativ zu werden, damit dieser als dazu berechtigtes Organ einen Verbotsantrag gegen die AfD beschließt.

Erklärung des Bundesausschuss der VVN-BdA: Wer mit Nazis marschiert, hat nichts kapiert!

30. April 2025

Der Bundesausschuss der VVN-BdA hat anlässlich der Ereignisse in Torgau folgende Erklärung verabschiedet:

„Wer mit Nazis marschiert, hat nichts kapiert!

Für die VVN-BdA gilt immer: Alte und neue Nazis werden bekämpft. Von Anfang an forderte die VVN-BdA das Verbot neofaschistischer Organisationen und Parteien. Eine auch nur irgendwie geartete Zusammenarbeit mit neofaschistischen Gruppierungen oder auch nur ihre Akzeptanz und Toleranz auf Demonstrationen verbietet sich von selbst. Sie ist eine Verhöhnung all jener, die gegen die Nazis Widerstand leisteten, in den KZs unter Folter und Entbehrung litten. Wer mit Nazis auf Demonstrationen gemeinsam marschiert, beleidigt die Lebensleistung der Gründerinnen und Gründer der VVN-BdA, die nach der militärischen Niederschlagung des Faschismus eine dezidiert antifaschistische Organisation aufbauten.

Wir sind deshalb empört, dass in Torgau am 26. April Personen mit Fahnen der VVN-BdA an vermeintlichen Friedensdemonstrationen teilnahmen, an denen auch für alle deutlich erkennbare und leicht zu identifizierende neofaschistische Gruppen wie die „Freien Sachsen“ beteiligt waren und deren Präsenz widerspruchslos akzeptiert wurde.

Wir danken der sächsischen Landesvereinigung, die kurz nach Bekanntwerden der scheußlichen Bilder aus Torgau, auf denen VVN-BdA Fahnen und Fahnen der „Freien Sachsen“ unweit voneinander zu sehen sind, ein klares antifaschistisches Statement abgab und sich eindeutig von den Personen mit den Fahnen der VVN-BdA distanzierte.

Wir möchten den Personen, die in Torgau in völliger Eintracht mit Neonazis marschierten, Folgendes mitgeben:
Ihr habt das Ansehen der VVN-BdA als älteste antifaschistischen Organisation in Deutschland schwer beschädigt. Wer mit Nazis marschiert, sollte sofort aus der VVN-BdA austreten und nie wieder unsere Fahnen und Logos benutzen.

Bundesausschuss der VVN-BdA vom 30.04.25″

Offener Brief an die Vorsitzenden der demokratischen Parteien im Sächsischen Landtag*

28. April 2025

Mit größtem Unverständnis mussten wir erfahren, dass seitens der sächsischen Staatsregierung im Haushaltsentwurf für 2025/26 die Mittel für den weiteren Ausbau der KZ-Gedenkstätte Sachsenburg gestrichen wurden. 1933 wurden in keiner anderen Region Deutschlands so viele frühe Konzentrationslager eingerichtet wie in Sachsen. Heute ist Sachsen bundesweit das einzige Flächenland ohne eine KZ-Gedenkstätte. Konzentrations- bzw. Vernichtungslager waren wie der brutale Angriffskrieg auf andere Länder die abscheulichsten Verbrechen des deutschen Faschismus. Daran muss immer wieder erinnert werden. Es ist wichtig, dass Sachsen nun den 8. Mai zum Gedenktag zum Tag der Befreiung von Nationalsozialismusund Krieg am 8. Mai 1945 beschlossen hat. Aber was ist ein Gedenktag ohne Gedenkorte? Wir müssen Sieaus Verantwortung für die Geschichte sowie im mahnenden Erinnern an unsere Vorfahren, die im KZ Sachsenburg inhaftiert, gefoltert und zum Teil umgebracht wurden, auffordern, diesen Ansatz der Staatsregierung zu korrigieren. Der Ausbau der Gedenkstätte muss weitergehen! Gerade in der heutigen Zeit ist alles andere ein fatales Zeichen.

Wir stehen Ihnen auch gern als Gesprächspartnerinnen zur Verfügung! Mit antifaschistischen Grüßen

Kerstin Köditz, 1. Landessprecherin der VVN-BdA

Gisela Heiden, Vorsitzende der Lagergemeinschaft KZ Sachsenburg und 1. Sprecherin des Gesellschaftlichen Beirates Gedenkstätte KZ Sachsenburg

*Für die Unterzeichnerinnen ist die AfD keine demokratische Partei, sie ist als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft.

Antwort der Landtagsfraktion der Linken auf unseren offenen Brief:

Antwort der CDU Landtagsfraktion auf unseren offenen Brief:

Die Errichtung der Gedenkstätte KZ Sachsenburg wird von Bund und Land gemeinsam finanziert und durch die Stadt Frankenberg umgesetzt. Der Bund fördert diese Maßnahme über Mittel aus der Gedenkstättenkonzeption des Bundes in Höhe von 2,5 Millionen Euro. Der Freistaat Sachsen hatte der Stadt Frankenberg die gleiche Summe aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (sog. PMO-Mittel, 6. Tranche) in Aussicht gestellt. Bitte beachten Sie, dass diese Mittel nur bis zum 31.12.2025 verwendet werden können.

Verzögerungen bei der Planung der Errichtungsmaßnahme haben dazu geführt, dass das Projekt insgesamt nicht mehr im Zeitplan liegt. Ein Abschluss der Gesamtmaßnahme bis Ende 2025 ist daher nicht realistisch. Um die Verwendung der PMO-Mittel für die Finanzierung des Projektes sicherzustellen, wurde zwischen SMWK, BKM und der Stadt Frankenberg vereinbart, die Gesamtmaßnahme in zwei Bauabschnitte zu unterteilen. Der erste Bauabschnitt wird bis Ende 2025 abgeschlossen sein und konnte deshalb vollständig aus den PMO-Mitteln des Freistaats Sachsen i. H. v. 1,5 Mio. € finanziert werden. Die Maßnahme umfasst die folgenden Punkte:

  • Errichtung einer Installation auf dem Fundament der ehemaligen Kommandantenvilla und Gestaltung des Villengeländes,
  • Ertüchtigung und infrastrukturelle Anpassung der Außenanlage der künftigen Gedenkstätte, einschließlich der Reparatur der Brücke über den Mühlgraben, Verbesserung der Gehwege und Bau eines neuen Parkplatzes,
  • Restaurierung einer historischen Stützmauer mit einer einzigartigen Betoninschrift, die von den Häftlingen des Lagers angefertigt wurde.

Im Anschluss an die Errichtung der Gedenkstätte KZ Sachsenburg ist der Umbau der sogenannten Kommandantur zu einem Gedenkstättengebäude vorgesehen. Dieser Teil der Maßnahme (Bauabschnitt 2) muss nunmehr gemeinsam von Bund und Land finanziert werden, da die von der BKM zur Verfügung gestellten 2,5 Mio. € dafür nicht ausreichen.

Da der Freistaat Sachsen für diesen Bauabschnitt keine PMO-Mittel mehr verwenden kann, muss der Landesanteil aus Haushaltmitteln finanziert werden. Aufgrund der derzeit schwierigen Haushaltslage im Freistaat Sachsen war es nicht möglich, die erforderlichen Mittel für den 2. Bauabschnitt zur Errichtung der Gedenkstätte KZ-Sachsenburg in den Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2025/26 aufzunehmen. Nach aktuellem Stand können die Finanzierung und der Beginn dieses Bauabschnitts nicht wie geplant realisiert werden. Die Verzögerungen sind vor allem darauf zurückzuführen, dass es zu wiederholten Umplanungen kam. Dies führte zu einer Verlängerung des Planungsprozesses und damit zu den Schwierigkeiten der vollumfänglichen Nutzung der PMO-Mittel.

Die Nicht-Berücksichtigung des Vorhabens im Regierungsentwurf bedeutet nun keinesfalls die Aufgabe des Projektes. Die Errichtung der Gedenkstätte KZ Sachsenburg ist das gemeinsame Ziel des Freistaates Sachsen, des Bundes und der Stadt Frankenberg. Das SMWK wird sich kurzfristig mit dem Bund über die Möglichkeiten einer flexibleren Mittelbereitstellung oder Umplanungen im Projekt verständigen. Die Abgeordnete Iris Firmenich ist seit Jahren in diesen Prozess involviert und begleitet das gesamte Vorhaben intensiv und wird dies auch weiterhin tun. Dies gilt natürlich auch für das laufende Haushaltsverfahren.

Die Koalition verfügt – wie Sie sicherlich wissen – nicht über die erforderliche Mehrheit, um den Haushalt aus eigener Kraft zu beschließen. Das bedeutet, dass wir in sämtlichen Punkten auf die Stimmen der Opposition angewiesen sind. Die Koalitionsfraktionen CDU und SPD haben gemeinsam entschieden, auf ein eigenes Budget im parlamentarischen Haushaltsverfahren zu verzichten. Stattdessen wurde der Beschluss gefasst, eigene Mittel aus dem Haushaltsresteverfahren der Opposition zur Verfügung zu stellen. Der genannte Betrag beläuft sich auf etwa 80 Millionen Euro. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, auf welche Vorhaben man sich mit der Opposition einigen wird.

Ältere Nachrichten · Neuere Nachrichten