Stellungnahme der VVN-BdA Sachsen e.V. zum Rechtstreit gegen Hentschke Bau/Drews

28. Juni 2024

„In dem Rechtstreit Hentschke Bau/Drews gegen die VVN-BdA Sachsen wurden wir bekanntlich vom Landgericht Dresden erstinstanzlich zum Unterlassen  verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wir haben Berufung eingelegt, der Rechtsstreit wird also beim Oberlandesgericht Dresden neu verhandelt.

Hentschke Bau und Drews haben nun jedoch durch Einzahlung einer Sicherheitsleitung von 66.000 Euro bei der Gerichtskasse die sofortige Vollstreckbarkeit des nicht rechtskräftigen Urteils ausgelöst. Diese juristische Möglichkeit steht ihnen zu. Das bedeutet, dass wir unseren Artikel und die darin enthaltenen Äußerungen bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung nicht weiter verbreiten dürfen.

Wir bitten alle Einzelpersonen, Journalist*innen und Medien zur Kenntnis zu nehmen, dass wir wegen der sofortigen Vollstreckbarkeit des nicht rechtskräftigen Urteils die Berichterstattung über Hentschke Bau und Drews nicht weiter veröffentlichen und verbreiten dürfen.

Die nun ergriffenen Maßnahmen der Klägerseite machen deutlich, wie stark Hentschke Bau und der Geschäftsführer Drews bemüht sind, Kritiker*innen mundtot zu machen. Wir prüfen, ob und wie wir uns gegen diese Einschränkung wehren können. Bis dahin haben wir keine andere Möglichkeit, als den Anordnungen des Urteils Folge zu leisten.

Wir informieren daher hiermit darüber, dass der entsprechende Artikel bzw. die darin auf das Unternehmen Hentschke Bau und die Person Jörg Drews bezogenen Passagen nicht mehr abrufbar und gelöscht sind. Zudem sind alle Veröffentlichungen unsererseits gelöscht worden, die auf den 
Artikel verweisen oder die beklagten Textstellen wiederholen. Wir weisen alle Institutionen und Einzelpersonen darauf hin, dass sie ebenfalls die beklagten Textstellen nicht weiter verbreiten dürfen, da sie sich ansonsten mit entsprechenden Konsequenzen konfrontiert sehen müssen. Bereits bestehende Veröffentlichungen, in denen auf den Artikel verlinkt wird und/oder die entsprechenden Textstellen wiederholt werden, sind bis 03.07. zu löschen und dürfen nicht erneut veröffentlicht werden.

Auf die Berufungsverhandlung vor dem OLG Dresden hat diese Maßnahme  keine Auswirkungen.“

Silvio Lang, 1. Sprecher der VVN-BdA Sachsen e.V.