75 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention: Es geht nicht um „Flüchtlingskrise“, es geht um „Menschen in Not“!
9. August 2026
Aus dem wöchentlichen Newsletter der Fédération Internationale des Résistants – Association antifasciste (FIR) vom 7. August 2026:
Letzte Woche war erneut zu erleben, wie das Thema „Flüchtlingskrise“ die europäischen Medien und Regierungen beschäftigte. Durch gezielte Propaganda wurden mehrere zehntausend zumeist junge Menschen dazu veranlasst, die mehrfach gesicherten Außengrenzen der Europäischen Union im Gebiet Ceuta unter Lebensgefahr zu überwinden mit der Hoffnung, dadurch ein Aufenthaltsrecht in der EU zu bekommen. Von Anfang an war klar, dass mit dieser Maßnahme insbesondere die spanische Regierung, die im Frühjahr dieses Jahres durch die Legalisierung von tausenden illegalen Migranten eine humane Lösung des Problems gefunden hat, unter Druck gesetzt werden sollte.
Italien kündigte an, für Menschen aus Spanien das Schengen-Abkommen auszusetzen, andere europäische Regierungen forderten unter dem Applaus der Rechtsparteien schärfere Abwehrmaßnahmen zur Abschottung der „Festung Europa“.
In keiner der offiziellen Stellungnahmen war zu lesen, dass eben in dieser Woche vor 75 Jahren die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) der Vereinten Nationen am 28. Juli 1951 unterzeichnet worden war. Dieses „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ sollte eine Grundlage für den weltweiten Schutz von Menschen sein, die vor Verfolgung fliehen mussten. Zwar dauerte es noch bis 1954, bis die GFK in Kraft trat. Und tatsächlich gilt sie erst seit 1967 für alle Geflüchteten weltweit. Damals wurde mit einem Zusatzprotokoll die zeitliche und räumliche Beschränkung des Geltungsbereichs aufgehoben. 149 der 195 bekannten Staaten sind heute Vertragsparteien der Konvention, ihres Zusatzprotokolls von 1967 oder von beidem. Das Übereinkommen bildet auch die Rechtsgrundlage für die Institution des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge, das UNHCR.
In diesem Zusammenhang erinnern wir an die wichtigsten Bestimmungen der GFK: Menschen muss von einem Land, in dem sie Schutz vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, sozialer Gruppe oder politischer Überzeugung suchen, ein Aufenthaltsrecht gewährt werden. Zweitens beinhaltet das Übereinkommen das sogenannte Non-Refoulement-Prinzip. Es ist verboten, Menschen in ein Land zurückzuschicken, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit bedroht ist. Drittens haben Geflüchtete laut GFK in ihrem Aufnahmeland einen Anspruch auf Arbeit, Bildung, Gesundheitsversorgung und Religionsfreiheit.
Das UNHCR ist für die Umsetzung und Einhaltung zuständig, jedoch haben sich die Bedingungen massiv verschlechtert. Medien berichten, die USA erwäge einen Rückzug aus dem UN-Flüchtlingshilfswerk. Schon jetzt werden die Mittel massiv gekürzt. 2025 trugen die USA noch knapp ein Viertel der rund 3,8 Milliarden Dollar (3,3 Milliarden Euro)für das UNHCR. Bis Ende Juni 2026 lag der US-Anteil an den gegebenen Mitteln nur noch bei etwa vier Prozent der Gesamtsumme. Das ist weniger als etwa Schweden oder Deutschland beigetragen haben. Gleichzeitig hört man aus europäischen Regierungen Stimmen, dass die Genfer Konvention angesichts weltweit besonders vieler Geflüchteter nicht mehr „zeitgemäß“ sei und überarbeitet werden müsse. Die Europäische Union hat mit dem „Gemeinsamen Europäischen Asylsystem“ (Geas) bereits deutlich gemacht, wie sie grundsätzlich das historische Schutzversprechen, keinen Menschen mehr rechtlos zu stellen, aufhebt. Trotzdem hat sich – angesichts der politischen Abhängigkeiten – das UNHCR bereit erklärt, mit der EU zu kooperieren bei der Formulierung von Migrationsabkommen, bei denen es um Rückführungen und andere Aktionen an der Grenze geht. Dazu gehören selbst Lager für Flüchtlinge in Drittstaaten, wie z.B. Libyen, in die Asylsuchende aus dem Mittelmeerraum transportiert werden.
Angesichts der großen Flüchtlingsbewegungen in der Welt plädieren demokratische Juristen, Menschenrechtsgruppen, Hilfsorganisationen und Sozialverbände seit vielen Jahren dafür, den Flüchtlingsschutz über die Definition von „politischer Verfolgung“ hinaus zu erweitern. Heutige Fluchtursachen sind neben politischer und gesellschaftlicher Repression besonders Vernichtung der Lebensgrundlagen durch Klimaveränderung und ökonomische Ausplünderung, ethnische Vertreibungen und kriegerische Konflikte. Gerade die Zahl der bewaffneten Konflikte nimmt immer weiter zu und so auch die Zahl Kriegsflüchtlinge. Lag ihre Zahl vor zehn Jahren weltweit noch bei 65 Millionen, so sind aktuell fast 120 Millionen Menschen auf der Flucht. Ihnen zu helfen bleibt die Aufgabe des UNHCR.
Die FIR als „Botschafter des Friedens“ der Vereinten Nationen unterstützt diese wichtige UN-Institution gegen alle Versuche, ihre verdienstvolle Arbeit für Menschen in Not zu schmälern.
Fédération Internationale des Résistants (FIR) – Association Antifasciste
