„In dem Rechtstreit Hentschke Bau/Drews gegen die VVN-BdA Sachsen wurden wir bekanntlich vom Landgericht Dresden erstinstanzlich zum Unterlassen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wir haben Berufung eingelegt, der Rechtsstreit wird also beim Oberlandesgericht Dresden neu verhandelt.
Hentschke Bau und Drews haben nun jedoch durch Einzahlung einer Sicherheitsleitung von 66.000 Euro bei der Gerichtskasse die sofortige Vollstreckbarkeit des nicht rechtskräftigen …