Korrektur nötig: Gemeinnützigkeit VVN-BdA Sachsen nicht geklärt

10. Dezember 2019

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Pressemitteilung
10.12.2019
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Korrektur nötig: Gemeinnützigkeit VVN-BdA Sachsen nicht geklärt

„In Reaktion auf den Entzug der Gemeinnützigkeit für den Bundesverband
VVN-BdA habe ich in einer Presseerklärung und auf Nachfragen erklärt,
dass dem VVN-BdA Sachsen e.V. die Gemeinnützigkeit für die Jahre
2016-2018 bereits zugestanden wurde. Diese Aussage war nicht korrekt und
beruhte auf einer Nachlässigkeit meinerseits. Ich muss sie daher hiermit
zurücknehmen und entschuldige mich für den Fehler!“ so Silvio Lang, 1.
Sprecher VVN-BdA Sachsen.

Zur Frage der Gemeinnützigkeit des Landesverbandes erklärt Lang weiter:
„Tatsächlich richtig ist, dass wir als VVN-BdA Sachsen e.V. fristgerecht
zum Juli 2019 eine Steuererklärung beim Finanzamt Dresden eingereicht
haben. Da ich danach keine gegenteilige Rückmeldung von der
Geschäftsleitung und dem Schatzmeister erhalten hatte, war ich ohne
nochmaliges Nachfragen davon ausgegangen, dass nach der zu erwartenden
Bearbeitungszeit ein entsprechender Steuerbescheid beim Verband
eingegangen war. Dem ist aber nicht so!
Hier liegt mein Versäumnis, mich vor einer öffentlichen Erklärung zur
Sachlage nicht über den aktuellen Stand informiert zu haben. Nach den
nun erschienen Veröffentlichungen wurde ich aber auf meinen Fehler
hingewiesen.“

In der Vergangenheit betrug die Bearbeitungszeit zwischen Einreichung
und Erhalt des Steuerbescheides mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit in
der Regel ca. 2 Monate.

„Tatsächlich warten wir also – ungewöhnlich lange – auf den
Steuerbescheid und damit auch auf die Erteilung der Gemeinnützigkeit.
Bislang gibt es aber auch keinerlei signalisierten Bedarf an weiteren
Erklärungen oder Unterlagen seitens des Finanzamtes. Wir gehen deshalb
und weil wir unsere Arbeit zweifelsfrei als gemeinnützig verstehen,
weiter davon aus, dass wir einen entsprechenden Bescheid erhalten
werden. Antifaschistische Arbeit, das Wachhalten der Erinnerung an die
NS-Verbrechen und der Kampf gegen jegliches Wiedererstarken rechter
Ideologien und ihrer Vertreter ist getragen vom Geist unseres
Grundgesetzes in Deutschland und dient immer dem Wohle aller Menschen in
diesem Land. Es als nicht gemeinnützig einzustufen, wie in Berlin
geschehen, bleibt hahnebüchen, gefährlich und ist mit nichts zu
rechtfertigen.“

Antifaschismus bleibt gemeinnützig!

6. Dezember 2019

Alle gegen das Finanzamt! Antifaschismus muss gemeinnützig bleiben!

Damals wie heute: „Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung“. #Solidarität mit #vvnbda! Mitglied könnt ihr hier werden

Alle gegen das Finanzamt! Antifaschismus muss gemeinnützig bleiben!

4. Dezember 2019

Damals wie heute: „Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung“. #Solidarität mit #vvnbda! Mitglied könnt ihr hier werden

https://sachsen.vvn-bda.de/mitglied-werden/

VVN-BdA Sachsen: Entzug der Gemeinnützigkeit ist Angriff auf demokratische Zivilgesellschaft

22. November 2019

+++Entzug der Gemeinnützigkeit für den Bundesverband VVN-BdA ist
schwerer Angriff auf demokratische Zivilgesellschaft+++

„Ich kann die Entscheidung des Berliner Finanzamtes, dem
VVN-BdA-Bundesverband die Gemeinnützigkeit zu entziehen, nur als
schockierend und nicht nachvollziehbar bewerten. Das ist ein Skandal!
Der Bundesfinanzminister und die gesamte Bundesregierung sind jetzt
gefragt, hier aktiv zu werden.“ _so Silvio Lang, 1. Sprecher des
Verbandes der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten
Sachsen e.V. (VVN-BdA), angesichts der heute bekannt gewordenen
Entscheidung des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin, dem
Bundesverband der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit zu versagen. Damit
stehen nun Steuernachforderungen in 5-stelliger Höhe im Raum, die den
gesamten Verband in seiner Existenz gefährden. Lang weiter:_

„Der Schaden, den diese rechtlich extrem fragwürdige Entscheidung für
das antifaschistisch-demokratische Engagement bedeuten kann, ist
gewaltig. Hier wird ein anerkannter Opferverband, der 1947 von
Überlebenden des Holocaust und Widerstandskämpferinnen und -Kämpfern
gegründet wurde und bis heute deren Interessen vertritt, mal so ganz
nebenbei die Existenzgrundlage entzogen. Und das auf Grundlage eines
Verfassungsschutzberichtes aus Bayern, dessen Inhalt schon mehrfach
Kritik ausgesetzt war und von dem das bayrische Oberlandesgericht in
einem Urteil sagt, sein Inhalt stelle keine Tatsachenbehauptung dar.
Absurd!

Noch absurder ist da nur die Tatsache, dass sich das Berliner Finanzamt
damit in der selben Sachfrage anders positioniert, als zahlreiche andere
Finanzämter in Deutschland. So ist auch dem VVN-BdA Sachsen e.V. erst
in diesem Jahr wieder die Gemeinnützigkeit ohne Beanstandung zuerkannt
worden. Das dies in gleichem Maße für den Bundesverband nicht gelten
soll, ist hahnebüchener Unsinn!

Solange Schützenvereine, der DFB oder rechten Vereinen wie Uniter die
Gemeinnützigkeit zugestanden wird und dem VVN-BdA, attac oder campact
wird diese verwehrt, müssen sich Finanzämter in Deutschland den
Vorwurf politischer Motivation ihrer Entscheidungen gefallen lassen. Die
Bundesregierung ist hier jetzt gefragt, schnell für eine Klärung der
gesetzlichen Rahmenbedingungen zu sorgen, welchen Vereinen wann die
Gemeinnützigkeit zuzuerkennen ist und welchen nicht!

Der VVN-BdA ist, auf allen Ebenen und in jeglicher Hinsicht, im Besten
Sinne der Gemeinschaft von Nutzen und muss deshalb den Status eines
gemeinnützigen Vereines behalten!“

Kein Vergeben! Kein Vergessen! In tiefer Trauer?

11. Oktober 2019

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