VVN-BdA Sachsen: Entzug der Gemeinnützigkeit ist Angriff auf demokratische Zivilgesellschaft

22. November 2019

+++Entzug der Gemeinnützigkeit für den Bundesverband VVN-BdA ist
schwerer Angriff auf demokratische Zivilgesellschaft+++

„Ich kann die Entscheidung des Berliner Finanzamtes, dem
VVN-BdA-Bundesverband die Gemeinnützigkeit zu entziehen, nur als
schockierend und nicht nachvollziehbar bewerten. Das ist ein Skandal!
Der Bundesfinanzminister und die gesamte Bundesregierung sind jetzt
gefragt, hier aktiv zu werden.“ _so Silvio Lang, 1. Sprecher des
Verbandes der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten
Sachsen e.V. (VVN-BdA), angesichts der heute bekannt gewordenen
Entscheidung des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin, dem
Bundesverband der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit zu versagen. Damit
stehen nun Steuernachforderungen in 5-stelliger Höhe im Raum, die den
gesamten Verband in seiner Existenz gefährden. Lang weiter:_

„Der Schaden, den diese rechtlich extrem fragwürdige Entscheidung für
das antifaschistisch-demokratische Engagement bedeuten kann, ist
gewaltig. Hier wird ein anerkannter Opferverband, der 1947 von
Überlebenden des Holocaust und Widerstandskämpferinnen und -Kämpfern
gegründet wurde und bis heute deren Interessen vertritt, mal so ganz
nebenbei die Existenzgrundlage entzogen. Und das auf Grundlage eines
Verfassungsschutzberichtes aus Bayern, dessen Inhalt schon mehrfach
Kritik ausgesetzt war und von dem das bayrische Oberlandesgericht in
einem Urteil sagt, sein Inhalt stelle keine Tatsachenbehauptung dar.
Absurd!

Noch absurder ist da nur die Tatsache, dass sich das Berliner Finanzamt
damit in der selben Sachfrage anders positioniert, als zahlreiche andere
Finanzämter in Deutschland. So ist auch dem VVN-BdA Sachsen e.V. erst
in diesem Jahr wieder die Gemeinnützigkeit ohne Beanstandung zuerkannt
worden. Das dies in gleichem Maße für den Bundesverband nicht gelten
soll, ist hahnebüchener Unsinn!

Solange Schützenvereine, der DFB oder rechten Vereinen wie Uniter die
Gemeinnützigkeit zugestanden wird und dem VVN-BdA, attac oder campact
wird diese verwehrt, müssen sich Finanzämter in Deutschland den
Vorwurf politischer Motivation ihrer Entscheidungen gefallen lassen. Die
Bundesregierung ist hier jetzt gefragt, schnell für eine Klärung der
gesetzlichen Rahmenbedingungen zu sorgen, welchen Vereinen wann die
Gemeinnützigkeit zuzuerkennen ist und welchen nicht!

Der VVN-BdA ist, auf allen Ebenen und in jeglicher Hinsicht, im Besten
Sinne der Gemeinschaft von Nutzen und muss deshalb den Status eines
gemeinnützigen Vereines behalten!“